Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Hunsrück-Mittelmosel für das Haushaltsjahr 2025 vom 18. März 2025
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Forstzweckverband Hunsrück-Mittelmosel“ hat aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt | |
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 814.200,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 814.200,00 € |
| der Jahresüberschuss auf | 0,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 26.800,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 60.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -60.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 33.200,00 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 53.600,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird auf 0,00 € festgesetzt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf 0,00 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 177.400,00 € festgesetzt.
Die ungedeckten Kosten aus Erträgen und Aufwendungen gemäß § 11 Abs. 2 der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes werden durch Umlagen auf die beteiligte Stadt bzw. Ortsgemeinde aufgrund der reduzierten Holzfläche wie folgt erhoben:
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beläuft sich voraussichtlich auf | 20.472,09 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beläuft sich voraussichtlich auf | 20.472,09 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beläuft sich voraussichtlich auf | 20.472,09 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000,00 € sind im Haushalt einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| I. | Der unter § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzte Gesamtbetrag der Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen i.H.v. bis zu 53.600 € wird genehmigt. |
| II. | Der unter § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung i.H.v. bis zu 177.400 € wird genehmigt. |
| III. | Aufgrund der defizitären Haushalts- und Finanzsituation (u. a. rechtswidrige Liquiditätskreditverschuldung, Verfehlung Haushaltsausgleich, etc.) einiger Verbandsmitglieder ist bei der Leistung von Aufwendungen/Ausgaben für den Betrieb des Zweckverbandes ein strenger Maßstab anzusetzen. |
| IV. | Die ausstehenden Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 sind schnellstmöglich zu erstellen, zu prüfen und festzustellen und die darauf basierenden Bilanzen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Künftig ist die Einhaltung der gesetzlichen Fristen sicherzustellen. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 26.05.2025 bis Dienstag, 10.06.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung, in 54470 Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer 201 öffentlich aus.