In der Sitzung vom 2. April 2026 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hochscheid folgenden, einstimmigen Beschluss gefasst:
„Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der Bilanzkontinuität ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Hochscheid.“
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Hochscheid beschließt der Gemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2021.
Dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Hochscheid wurde in der Sitzung am 02. April 2026 vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss das Prüfungsergebnis zum Jahresabschluss 2021 bekanntgegeben.
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasste der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hochscheid folgenden einstimmigen Beschluss:
„Der Gemeinderat Hochscheid stimmt der Entlastung des Ortsbürgermeisters sowie der ehemaligen Beigeordneten der Ortsgemeinde Hochscheid sowie des Bürgermeisters und der ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zum Jahresabschluss 2021 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO zu. In dieser Entlastungserteilung werden die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues mit einbezogen.“
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Hochscheid zum 31.12.2021 liegen gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 22. Mai 2026 bis einschließlich 2. Juni 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 204, während den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.