Aufgrund der bestehenden Verkehrsproblematik rund um den Kindergarten Arche Noah, den Kinderspielplatz und die Grundschule Mülheim fand am 05.12.2024 ein Ortstermin mit dem Gemeindevorstand statt. Im Rahmen dieses Ortstermines wurden Möglichkeiten erörtert, wie mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen insgesamt eine Verkehrsberuhigung in diesem Bereich erzielt werden kann, die sowohl die Belange der Verkehrsteilnehmer als auch der dortigen Gewerbetreibenden und Anwohner berücksichtigt.
Die nachfolgend auf den Verkehrszeichenplänen vorgeschlagenen Maßnahmen sind aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde geeignet sowohl die Sicherheit der Fußgänger und insbesondere Kinder zu verbessern, aber auch den ruhenden sowie fließenden Verkehr einzubinden. Ziel hierbei ist eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten bei Gewährleistung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsflusses in seiner Gesamtheit.
Hierbei bestand vorrangig die Zielsetzung, die für die Maßnahmen erforderliche Beschilderung so weit wie möglich gering zu halten, bei gleichzeitiger effektiver Verkehrsregelung.
In der Straße Im Flürchen wird ein verkehrsberuhigter Bereich eingeführt und mit drei Bodenwellen möbliert. Die dort ansonsten vorhandene Beschilderung entfällt ersatzlos. Hierdurch gilt im gesamten Bereich rund um den Kinderspielplatz, die Kita und die Schule Schrittgeschwindigkeit. Es darf nur in den markierten Flächen geparkt werden.
Im Bereich Hauptstraße, Kirchstraße, Im Flürchen, Mühlenweg, Im Brühl und Bitscher Weg wird eine Zone Tempo 30 eingeführt. Diese grenzt direkt im Fortgang zur Straße Im Flürchen an (hierdurch gilt auf der Hauptstraße weiterhin die Regelung rechts vor links). Durch Haifischzähne wird die Vorfahrtsregelung auf der Hauptstraße und Im Brühl verdeutlicht. Von den asphaltierten Wirtschaftswegen aus Richtung Burgen kommend muss die Zone aufgenommen werden, da von dieser Seite aus ein erheblicher Durchgangsverkehr besteht. Für die kleinen unbefestigten Wirtschaftswege ist das nicht erforderlich.
Auf der Hauptstraße wird ergänzend eine Parkverbotszone ab Mühlenweg bis Veldenzer Straße eingeführt. Für die Kirchstraße gilt ab Ende Friedhof zur Mosel hin die Zone 30 bzw. Parkverbotszone ebenfalls. Parkmöglichkeiten werden vor Ort in Abstimmung mit dem Gemeindevorstand eingezeichnet / markiert.
Die Parkverbotszone wird durch Parkflächenmarkierungen ergänzt, um ein geordnetes Parken zu gewährleisten und durch die versetzte Anbringung gleichzeitig eine Reduzierung der Geschwindigkeit zu erzielen. Vor dem Betrieb Benzmüller wird ein Ladebereich angeordnet, damit die Kunden zukünftig nicht mehr in der Straße Im Flürchen, sondern direkt an der Hauptzufahrt be- und entladen können.
Die Markierungen werden zunächst als Probemarkierung angebracht, um die Umsetzbarkeit und Akzeptanz zu überprüfen. Die im Verkehrszeichenplan dargestellten Markierungen sind nur als Muster anzusehen. Sie sollen nur die mögliche Verkehrsberuhigung durch eine Verschwenkung der Fahrbahn verdeutlichen. Die Praktikabilität wird vor Ort mit dem Gemeindevorstand überprüft und festgelegt.
Nach einer Probephase von 6 Wochen wird dann die endgültige Markierung in Abstimmung mit dem Gemeindevorstand vorgenommen.
Der Ausgang Kinderspielplatz wird durch ein farbliches „Berliner Kissen“ sowie zwei Leitpfosten abgesichert, damit Kinder ungefährdet aus dem Eingang heraustreten können, ohne dass sie direkt vor einem Auto stehen. Für den fließenden Verkehr wird hierdurch der Ausgangsbereich des Spielplatzes nochmals visuell verdeutlicht. Die Leitpfosten gewährleisten zudem, dass der fließende Verkehr den Ausgangsbereich weiträumig umfahren muss und aus dem Ausgang kommende Kinder auf der Fahrbahn solange geschützt werden, bis eine visuelle Wahrnehmung für Fußgänger und Fahrzeugführer möglich ist.
Weiterhin werden Parkflächenmarkierungen (mittels Markierungsnägeln im Pflaster) auf den Parkplätzen der Schule sowie dem neu geschaffenen Parkplatz gegenüber dem Ausgang Kinderspielplatz angebracht, um ein koordiniertes und effektives Parken rund um Schule bzw. den Kinderspielplatz zu gewährleisten.
Über die VZPläne hinaus soll ein verkehrsberuhigter Bereich beim Sportplatz eingerichtet werden sowie Parkflächenmarkierungen auf der Hauptstraße in Richtung Andel.
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird befürwortet.
Maßnahme: „Herstellung eines unterirdischen Löschwasserbehälters im Gewerbegebiet Mülheim - Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Planungsleistungen „LP1-3/5-9 HOAI
Zu den wichtigsten Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes gehört u.a. die Bereitstellung von Löschmitteln in ausreichendem Umfang.
Hierzu beabsichtigt die Ortsgemeinde Mülheim gemeinsam mit der Stadt Bernkastel-Kues; Stadtteil Andel, die Herstellung eines unterirdischen Löschwasserbehälters. Der Löschwasserbehälter soll im Gewerbegebiet-Industriestraße „Flur 19, Flurstück 33/1“ errichtet werden.
Seitens der Verwaltung wurden drei Ingenieurbüros für die Abgabe eines Honorarangebots angefragt. Zur Submission haben insgesamt 2 Angebote vorgelegen. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Verwaltung bestehen keine Bedenken den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die benötigten Mittel wurden im Haushalt 2025 berücksichtigt.
Die gesamten Kosten werden auf die Stadt Bernkastel-Kues und die Ortsgemeinde Mülheim aufgeteilt.
Die Auftragsvergabe für die Ausführung der „LP1-3/5-9 HOAI“, an das Ingenieurbüro mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot wird beschlossen.
Bekanntgabe der Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Mülheim für das Jahr 2025
Die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Mülheim für das Jahr 2025 wird bekanntgegeben.
Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis und bittet den Vorsitzenden, bei der Verwaltung zu bitten, die nächsten Haushaltsabschlüsse schnellstmöglich vorzulegen.
Information über die endgültige Festsetzung des wiederkehrenden Beitrags für den Ausbau von Verkehrsanlagen 2024
Endgültiger Beitrag 2024
Im Kalenderjahr 2024 sind der Ortsgemeinde Mülheim für die mittlerweile abgeschlossene Ausbaumaßnahme „Bergfried“ beitragsfähige Kosten in Höhe von 10.099,11 € entstanden. Aufgrund des Gemeindeanteils von 40% = 4.039,64 € verbleibt ein umlagefähiger Aufwand von 6.059,47 €. Bei einer Gesamtveranlagungsfläche von 464.957 qm entspricht dies einem zu erhebenden endgültigen Beitrag 2024 von 0,013 €/qm Veranlagungsfläche.
Auf Grund der erwarteten geringen Schlusszahlungen im Zusammenhang mit der vorgenannten Baumaßnahme, war eine Vorausleistungserhebung für das Jahr 2024 nicht erforderlich. Die Festsetzung des wiederkehrenden Beitrags für das Jahr 2024 erfolgt zusammen mit der Festsetzung des Jahres 2022 (Nachzahlung von 0,003€/qm unter Berücksichtigung einer geleisteten Vorausleistung von 0,14 €/qm).