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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 22/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig

Friedhof Zeltingen

Folgende Grabstätten auf dem Friedhof in Zeltingen werden hiermit nach Ablauf der Ruhefrist aufgerufen:

Die Nutzungsberechtigten (Angehörigen) der v. g. Grabstätten werden hiermit gebeten, die Einfassungen und Grabsteine und Fundamente bis spätestens 31.08.2026 zu entfernen und die Grabstätte ordnungsgemäß einzuebnen.

Wenn dies nicht erfolgt, werden die Gräber von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und den Angehörigen in Rechnung gestellt. Die Grabmäler gehen entschädigungslos in das Eigentum der Friedhofsverwaltung über.

Zeltingen-Rachtig, den 07.05.2026
Bianca Waters, Ortsbürgermeisterin