Hiermit wird die Jagdgenossenschaft Burgen zur Versammlung am Donnerstag, 18.06.2026, 18:00 Uhr, in das Gemeindehaus/Vereinsraum in 54472 Burgen eingeladen.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer nicht befriedeter Grundstücke in der Gemarkung Burgen.
Eigentümerinnen und Eigentümer befriedeter Grundstücke (wie z.B. Gebäude, Hofräume, Hausgärten, Schaugehege, Sondergehege u. dergl.) sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Feststellung der anwesenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft und derjenigen, die einen Vertreter entsandt haben, sowie die Feststellung der Grundflächen, die vertreten werden |
| 2. | Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2024/2025 |
| 3. | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung des Jagdjahres 2024/2025 |
| 4. | Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2025/2026 |
| 5. | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung des Jagdjahres 2025/2026 |
| 6. | Doppelhaushalt für die Jagdjahre 2026/2027 sowie 2027/2028 sowie Beratung und Beschlussfassung hierzu |
| 7. | Informationen des Jagdvorstandes gem. § 6 LJVO |
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft werden gebeten, beim Versammlungstermin ihre Eigentumsflächen nachzuweisen.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.