Am Sonntag, dem 16. August 2026, von 8 Uhr bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und
am Sonntag, dem 30. August 2026, von 8 Uhr bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kesten statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Ortsgemeinde Kesten nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis 10. Juli 2026, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues – Wahlamt, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues – Wahlamt, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues erhalten.