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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Öffentliche Bekanntmachung

der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring - Noviand

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB und frühzeitiges Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in öffentlicher Sitzung am 7. März 2023 die Aufstellung und den Entwurf der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand beschlossen. Der Planentwurf wurde gebilligt. Mit gleichem Datum wurde die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht (Aufstellungsbeschluss).

Am Standort Maring-Noviand plant die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues die Erschließung eines Gewerbegebietes mit einer Flächengröße von etwa 62 ha (brutto).

Die betreffende Änderungsfläche in Maring-Noviand war bereits Bestandteil der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, die am 09.05.2019 vom Verbandsgemeinderat beschlossen war, wurde dann jedoch nach der 1. Offenlage des Flächennutzungsplanes (FNP) aus dem Gesamtverfahren in ein eigenständiges Verfahren ausgekoppelt; im rechtswirksamen FNP der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues sind die betreffenden Flächen daher aktuell als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt.

Das Plangebiet befindet sich südlich der L 47. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ergibt sich aus der Darstellung der beigefügten Planzeichnung.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

In der öffentlichen Verbandsgemeinderatssitzung am 07.03.2023 hat der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf „2. Teilfortschreibung in der Ortsgemeinde Maring-Noviand – Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) – „besteht aus:

1.

Planurkunde mit der zeichnerischen Darstellung der Änderungsbereiche und

2.

Begründung

3.

Umweltbericht

4.

Standortsuche und Alternativenprüfung

5.

Karte Biotoptypen

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planoffenlage statt. Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Flächennutzungsplan liegen in der Zeit

von Freitag, dem 16. Juni 2023 bis einschließlich Montag, dem 17. Juli 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 116, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: >Verwaltung und BürgerdiensteAmtliche BekanntmachungenÖffentlichkeits- und Trägerbeteiligung) und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde am 24. Mai 2023 in Maring – Noviand eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Die auf dieser Veranstaltung vorgestellte Power-Point-Präsentation (PPP) wird zusätzlich zu den Planunterlagen zur Einsichtnahme auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues veröffentlicht.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der oben genannten Stelle vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) eingereicht oder per E-Mail an j.klar@bernkastel-kues.de gerichtet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Ebenfalls wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Bernkastel-Kues, den 30. Mai 2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
gez.
Leo Wächter
Bürgermeister