der
Widmungsverfügung
der Gemeindestraße „Mühlenweg“ (Seitenweg)
in der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel
Die Erschließungsanlage „Mühlenweg“ (Seitenweg) in der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, die Straßenfläche bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Mülheim, Flur 9, Flurstück 64 ist fertiggestellt und benutzbar.
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der gegenwärtig geltenden Fassung, wird diese Straße gemäß Beschluss des Gemeinderates Mülheim an der Mosel vom 31.01.2023 hiermit dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie erhält damit die Eigenschaft einer Ortsstraße im Sinne des § 3 Nr. 3a LStrG.
Die Lage der gewidmeten Fläche ist aus dem anliegenden Katasterplan ersichtlich.
Diese Widmung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues oder der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur zu versehen. Bei Verwendung der elektronischen Form sind insbesondere die technischen Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues (www.bernkastel-kues.de/vg_bernkastel_kues/Aktuelles) unter „Verwaltung/Formgebundene elektronische Kommunikation“ oder im Impressum (http://www.bernkastel-kues.de/vg_bernkastel_kues/Impressum/) bzw. auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (www.bernkastel-wittlich.de) unter Kreisverwaltung Kontakt/Öffnungszeiten bei "Formgebundene elektronische Kommunikation" aufgeführt sind.
Zur Übermittlung per E-Mail stehen die E-Mail-Adressen: vg-bernkastel-kues@poststelle.rlp.de und kv-bernkastel-wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.