Information über die geplanten Fördermaßnahmen des Förderprogramms „regional.zukunft.nachhaltig“ für den Bereich Brandschutz
Dem Landtag von Rheinland-Pfalz wurde der Entwurf des Förderprogramms „regional.zukunft.nachhaltig.“ im Dezember 2024 vorgelegt. Das Gesetz hierzu wurde erst am 20.02.2025 durch den Landtag beschlossen. Antragsberechtigt sind die Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und kreisfreie Städte. Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues erhält aus diesem Förderprogramm 4.503.489,45 €. Das Förderprogramm sieht eine Antragstellungsmöglichkeit für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 31.08.2025 (Ausschlussfrist) vor. Die bewilligten Fördermittel müssen innerhalb von 36 Monaten für die Maßnahme verwendet werden; Maßnahmen sind bis spätestens zum 31.12.2028 vollständig fertigzustellen (inkl. aller Abnahmen, Abrechnungen und Verwendungsnachweise). Es ist erforderlich, dass alle Fördermittel mit dem Erstantrag im v. g. Zeitraum abgerufen werden (1 Antrag für alle Maßnahmen/Projekte). Erfolgt dies nicht, so fließen die nicht ausgeschöpften Fördermittel wieder dem Landeshaushalt zu. Gleiches gilt, wenn nach vollständiger Umsetzung aller Maßnahmen Fördermittel nicht verausgabt wurden. In einem solchen Fall muss die antragsberechtigte Gebietskörperschaft die „zu viel erhaltenen Fördermittel“ wieder an das Land zurückzahlen; auch dann fließen die Mittel dem allgemeinem Landeshaushalt wieder zu. Neben der zeitlichen Komponente ergeben sich weitere Herausforderungen darin, dass das Förderprogramm in drei Kategorien unterteilt ist, welche nur mit gewissen Prozentpunkten mit Maßnahmen berücksichtigt werden dürfen:
| - | Kapitel I: Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort {{gt}} max. 55 % der Fördermittel |
| - | Kapitel II: Klimaschutz-, Klima Resilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen {{gt}} max. 30 % der Fördermittel |
| - | Kapitel III: Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen {{gt}} max. 30 % der Fördermittel. |
Bei der Maßnahmenauswahl wurde darauf geachtet, welche Maßnahmen bereits im Haushalt 2025 kostenmäßig veranschlagt und welche Maßnahmen bis zum Jahr 2030 absehbar sind. Hierüber erfolgt eine deutliche Entlastung des Haushaltes der VG und damit auch eine geringere Belastung der Gemeinden, da diese Maßnahmen nicht mehr bei der Berechnung des jeweiligen Umlagebedarfs veranschlagt werden müssen. In Summe handelt es sich hierbei um Kosten für Projekte von rd. 3,01 Mio. €, welche über das Förderprogramm finanziert werden können und nicht den aktuellen bzw. künftigen Haushalts der Verbandsgemeinde belasten würden.
Für den Bereich Brandschutz wurden unter anderem folgende Förderprojekte zur Realisierung im o.g. Förderprogramm vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 11.03.2025 beschlossen:
| • | Mobile Sperren |
| Sperrelemente inkl. Boxen (Ordnungsamt & Katastrophenschutz) |
| Beantragte Fördermittel: 49.355,25 € |
| • | Multifunktionsanhänger |
| Transport von Einsatzmaterial (bspw. einsetzbar als Löschwasserbehälter) |
| Beantragte Fördermittel: 121.496,38 € |
| • | Tanklöschfahrzeug (TLF) Waldbrand |
| Bekämpfung von Vegetationsbränden |
| Beantragte Fördermittel: 439.824,00 € |
| • | Mehrzweckfahrzeug Pick-Up |
| Vegetationsbrandeinsätze |
| Beantragte Fördermittel: 78.225,00 € |
| • | Mobiler Hochwasserschutz |
| Beantragte Fördermittel: 126.000,00 € |
| • | Teleskoplader Feuerwehr |
| Starkregen, Hochwasser - Aufbau Schutzmaßnahmen |
| Beantragte Fördermittel: 96.961,20 €. |
Offene Fragen seitens der anwesenden Ratsmitglieder wurden vollumfänglich durch den Vorsitzenden und die Wehrleitung beantwortet.
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans
Im Rahmen der Neuausrichtung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) sind in einigen Bereichen qualitative Vorgaben zur Verbesserung für die Vorbereitung und Abwehr von Schadensereignissen vorgesehen. Diese Novellierung bringt auch neue gesetzliche Verpflichtungen für alle Einrichtungsträger mit sich, für welche ein Mehrbelastungsausgleich im Rahmen einer antragsgebundenen Zuweisung an die kommunalen Aufgabenträger erfolgen wird. Eine der zentralen Neuerungen ist die verpflichtende Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen.
Nach § 11 Abs. 1 LBKG (Entwurf) setzen die Verbandsgemeinden und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe die Feuerwehren ein. Die Feuerwehren sind den örtlichen Verhältnissen entsprechend aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten; hierzu haben die Verbandsgemeinden und Gemeinden einen Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aufzustellen sowie in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren fortzuschreiben und der Aufsichtsbehörde vorzulegen dem insbesondere die Planungsziele, der Bedarf an Personal, Ausbildung, Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden und Einrichtungen festgelegt und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen sind.
Für die Erstellung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen sind seitens des Landes nach dem aktuellen Gesetzesentwurf Zuwendungen in Höhe von pauschal 15.500 € (einschließlich Mehrwertsteuer) bei jeweils 170 Verbandsgemeinden, verbandsfreien Städten und Gemeinden sowie kreisfreien Städten vorgesehen. Der Ausgleich wird unabhängig davon gewährt, ob die Pläne intern oder extern erstellt werden. Diese Zuwendungen werden einmalig für die Erstellung der Pläne ausgezahlt, die in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren fortzuschreiben sind. Vor diesem Hintergrund soll durch das Land ein Ausgleich in Höhe von insgesamt 2,64 Mio. € im Jahr 2027 gewährt werden, damit im Jahr des Inkrafttretens der Regelung (2028) entsprechende Vorbereitungen für die Umsetzung bereits abgeschlossen sind.
Aufgrund des enormen Aufwands, der von ehrenamtlichen Kräften nicht zu leisten ist, wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Kontakt mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH aufgenommen, die spezialisierte Unterstützung bei der Erstellung, Fortschreibung und Genehmigung von Feuerwehrbedarfsplänen bietet.
Nach einem ersten unverbindlichen Informationsgespräch am 04.04.2025 mit Vertretern der Kommunalberatung wird seitens der Wehrleitung und der Verwaltung empfohlen, die Auftragsvergabe zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes an die Kommunalberatung RLP GmbH zur vergeben.
Da der konkrete Aufwand für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes von bereits vorhandenen Daten, Vorarbeiten etc. abhängig ist, können im Voraus keine konkreten Kosten benannt werden. Daher bietet die Kommunalberatung ihre Leistungen auf Stundenbasis an. Die Konditionen gestalten sich wie folgt:
| • | Produktive Arbeitsstunde: 125 € netto |
| • | Fahrzeiten (falls erforderlich): 60 € netto pro Stunde |
| • | Kilometerpauschale: 0,45 € netto/Kilometer. |
Der Fortschritt des Projekts wird kontinuierlich dokumentiert, so dass jederzeit ein transparenter Überblick über die geleisteten Stunden vorliegt und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden können. Ferner bietet die Kommunalberatung RLP GmbH neben der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes folgende Unterstützungsleistungen an: Teilnahme an Sitzungen (Brandausschuss, Hauptausschuss, Ältestenrat, Verbandsgemeinderat etc.), Begleitung bei Wehrführerdienstbesprechungen, Unterstützung bei der Vorstellung und Verteidigung des Plans, insbesondere gegenüber der Zuschussgeberbehörde ADD, Aktualisierung und Fortschreibung des Planes.
Die Kommunalberatung RLP GmbH als Tochter des Gemeinde- und Städtebundes RLP kann für Mitgliedskommunen vergaberechtsfrei beauftragt werden.
Bei entsprechender Auftragsvergabe wird der Feuerwehrbedarfsplan voraussichtlich Ende 2026 fertig gestellt sein.
Der Ausschuss für Brandschutz und Technische Hilfe beschließt, die Auftragsvergabe zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes an die Kommunalberatung RLP GmbH zu vergeben.
Sachstand Neubau Feuerwehrhaus Piesport
Bürgermeister Leo Wächter teilte mit, dass am 12.04.2025 der Spatenstich zum Neubau des Feuerwehregerätehauses stattgefunden hat, sodass die Bauarbeiten beginnen können. Der Vorsitzende betonte nochmals, dass die Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses Piesport bis 30.06.2026 zu erfolgen hat.
Folgende Eckdaten führte der Vorsitzende aus:
| • | Bruttogrundfläche Gebäude gesamt: 540,00 m² |
| • | Bruttogrundfläche Fahrzeughalle: 290,00 m² |
| • | Bruttogrundfläche Sozialtrakt: 250,00 m² |
| • | Gesamtes Gebäudevolumen: 2.975,000 m³ |
| • | Baukosten: 2.490.500,00 EUR (Stand 15.10.2024) |
| • | Landeszuwendung: 309.000,00 EUR. |
Sachstand Feuerwehrhaus Brauneberg
Bürgermeister Leo Wächter erläuterte, dass das Bestandsgebäude abgerissen und ein Neubau geplant ist. Da die Ortsgemeinde Brauneberg eine Schwerpunktgemeinde ist, erhält diese die daraus resultierende Förderung nur bei einem Neubau für den gemeindlichen Anteil. Eine Besprechung über die Fördermöglichkeiten zusammen mit der ADD wird am 05.06.2025 stattfinden.
Es ist geplant, dass an gleicher Stelle im Erdgeschoss die Feuerwehr und im Obergeschoss das Bürgerhaus angesiedelt wird. Die Toilettenanlagen sowie der Bürgersaal sollen zusammen genutzt werden. Lediglich die Duschen werden nur von der Feuerwehr benutzt.
Eine Zusammenlegung der Feuerwehren in der Grafschaft wurde seitens der ADD abgelehnt. Eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Zusammenführung der Feuerwehren der Grafschaft soll aufgrund des Beschlusses vom Verbandsgemeinderat trotzdem erstellt werden.
Für die Bauphase wird die Feuerwehr Brauneberg in das ehemalige Feuerwehrgebäude in der Nussbaumallee ausweichen.
Sachstand Feuerwehrhaus Neumagen-Dhron
Derzeit stehen auf dem Grundstück des Feuerwehrgerätehauses Neumagen-Dhron zwei Garagen des DRK Ortsverbandes. Zum 31.12.2025 wurde der Nutzungsvertrag zwischen dem DRK Ortsverband und der Verbandsgemeinde gekündigt.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wird ab dann diese Fläche nutzen. Dort sollen ein Fahrzeug und Gerätschaften des Katastrophenschutzzuges untergestellt werden.
Zudem wurde mitgeteilt, dass unterhalb des Feuerwehrgerätehauses die Sportanlage der Realschule plus liegt. Die Kreisverwaltung möchte diese Anlage nun ertüchtigen. Bei dem Anbau am Feuerwehrgerätehauses sollen auch Toilettenanlagen für die Jugendlichen errichtet werden.
Beschaffungen
Folgende Beschaffungen wurden getätigt:
| • | Toilettenanhänger für größere Einsatzlagen |
| • | Kommandowagen Erkunder (Pick-Up, ca. 55.000,00 €) |
| • | Tragkraftspritzenfahrzeug Erden-Lösnich (ca. 135.000,00 €) |
| • | Mannschaftstransportfahrzeug Maring-Noviand (ca. 65.000,00 €) |
| • | Mannschaftstransportfahrzeug Longkamp (ca. 75.000,00 €) |
Beide Mannschaftstransportfahrzeuge wurden teilweise (Heckausbau) durch die Hauptamtlichen Gerätewarte sowie Mitglieder der Feuerwehr Maring-Noviand ausgebaut.
| • | Sanierung Feuerwehreinsatzzentrale Kues abgeschlossen (ca.110.000,00 €) |
| • | Instandsetzung Rüstwagen Feuerwehr Kues abgeschlossen (ca. 44.000,00 €). |
Laufende und geplante Beschaffungen:
| • | Ergänzendes Material für den Burgbergtunnel ist bereits teilweise im Zulauf (Kosten werden durch die Kreisverwaltung übernommen) |
| • | Vorreinigungsmaschine für kontaminierte Atemschutzgeräte und PSA (Gerätewerkstatt). |
Wehrleiter Thomas Edringer erläuterte zudem, dass am 13.05.2025 ein Gespräch zusammen mit der Verwaltung, der Wehrleitung und dem LBM aufgrund der Häufigkeit der Fehlalarme der Brandmeldeanlage im Burgbergtunnel stattgefunden hat. Die Fehlalarme werden vor allem durch Motorradgruppen, Oldtimer und hochmotorisierte Fahrzeuge ausgelöst, die Richtung Monzelfeld fahren. Durch die einzigartigen Windverhältnisse und dem Anstieg, wird oft der Schwellenwert der Abgase überschritten. In dem Gespräch wurde festgehalten, dass die Technik bis Ende Mai überprüft wird, um die Fehlalarme zu reduzieren.
Allgemeine Informationen:
| • | Im September wird ein erster Landesübungstag durchgeführt, an dem die Zusammenarbeit der Einheiten und Organisation übergreifend gestärkt und die Kommunikations- und Meldewege beleuchtet werden sollen. Alle Kommunen müssen dann einen Übungseinsatz fahren. |
| • | Am 14.05. und 15.05. findet ein Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring für Fahrgestelle mit Single-Bereifung statt. |
Personalangelegenheiten 2025
Wehrleiter Thomas Edringer teilte folgende Personalangelegenheiten mit:
| • | Wahl stv. Wehrführer Andel aufgrund des Ablaufes der 10-Jahres-Frist (Termin am 24.06.2025) |
| • | Wahl Wehrführer Zeltingen-Rachtig aufgrund des Ablaufes der 10-Jahres-Frist (Termin offen) |
| • | Wahl Wehrführer Burgen aufgrund des Rücktritts des Wehrführers zum 30.09.2025 (Termin offen). |
Abschlussübungen und Termine 2025
Folgende Termine wurden durch die Wehrleitung bekannt gegeben:
| • | 17.05. - 18.05.: | Tag der offenen Tür Feuerwehr Kues |
| • | 24.05.: | Tag der offenen Tür Feuerwehr Minheim |
| • | 13.06.: | Waldbrandübung Maring-Noviand |
| • | 14.6. - 15.06.: | Feuerwehrfest Feuerwehr Filzen |
| • | 28.06.: | Tag der offenen Tür Feuerwehr Maring-Noviand |
| • | 12.07. - 13.07.: | Tag der offenen Tür Feuerwehr Lieser |
| • | 13.07.: | Wehrführerbesprechung (Lieser) |
| • | 17.07.: | Gründungsfeier Bambinifeuerwehr Veldenz (in Abklärung) |
| • | 27.09.: | Landesübungstag |
| • | 26.10.: | Abschlussübung Ausrückbereich 4 in Piesport |
| • | 15.11.: | Abschlussübung Lieser |
| • | 22.11.: | Abschlussübung Ausrückbereich 6 |
Information über die Gründung der Alterskameradschaft auf VG-Ebene
Am 26.06.2024 wurde die Richtlinie für die Gründung von Alterskameradschaft in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues von Bürgermeister Leo Wächter und Wehrleiter Thomas Edringer unterzeichnet.
Um eine Mitgliedschaft - unabhängig davon, ob es sich um eine Mitgliedschaft in der örtlichen Alterskameradschaft oder auf Ebene der Verbandsgemeinde handelt - zu dokumentieren, ist ein entsprechender Antrag unabdingbar.
Dieser Antrag inkl. der Richtlinien wurde allen Wehrführern zugeleitet.
Ein erstes Treffen der Alterskameradschaft auf Ebene der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues fand am 11.04.2025 in Neumagen-Dhron statt.
Bürgermeister Leo Wächter bedankte sich bei der Feuerwehr Neumagen-Dhron, Erich Morbach und Michael Mehn für die Organisation des Treffens.
Information über die Änderung des Förderwesens im Bereich Brandschutz
Mit Schreiben vom 16.12.2024 wurde seitens des Ministeriums des Innern und für Sport erstmalig über die Novellierung der Verwaltungsvorschrift über die Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz informiert.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist der Bürokratieabbau, um Verfahren auch im Rahmen der Neuausrichtung des rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzes zukünftig einen wesentlichen Beitrag zur Vereinfachung des Förderverfahrens zu leisten.
Statt Förderanträge auszufüllen und auf ihre Bearbeitung zu warten, sollen die Kommunen künftig pauschale Zuwendungen erhalten, um mehr Flexibilität bei der Durchführung ihrer Beschaffungsmaßnahmen zu erhalten. Die Gewährung einer pauschalen Zuwendung anstelle eines Antragsverfahrens soll ein konsequenter Schritt zur Aufgabenwahrnehmung der Selbstverwaltung der Kommunen sein und entspricht somit auch dem Wunsch des Landesfeuerwehrverbands sowie der kommunalen Spitzenverbände nach mehr Eigenverantwortung der Kommunen.
Die neue Förderrichtlinie wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2025 in Kraft treten. Die erste Auszahlung der pauschalen Zuwendung soll noch im gleichen Jahr unter Anwendung des bisher bekannten Schlüssels (je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und der Gemeindefläche) erfolgen.
Aufgrund der anstehenden Novellierung der Förderrichtlinie wurden mit sofortiger Wirkung - d. h. seit dem 16.12.2024 - keine weiteren Förderanträge mehr auf Grundlage der derzeit noch gültigen Verwaltungsvorschrift angenommen. Dennoch gestellte Anträge wurden zurückgewiesen.
Bisherige Planungen, für die eine Antragstellung nach dem bisherigen Verfahren nicht mehr möglich war, können selbstverständlich unverändert fortgesetzt und ebenso unmittelbar begonnen werden. Auch hierfür kann die Pauschale verwendet werden.
Die einzige Voraussetzung für die Gewährung der Pauschale wird künftig, mit Inkrafttreten des neuen LBKG, die Vorlage eines Bedarfs- und Entwicklungsplans sein, der alle fünf Jahre fortzuschreiben ist. Soweit noch kein Bedarfs- und Entwicklungsplan vorliegt, erfolgt in der Übergangszeit ein Rückgriff auf die bereits erfolgten Beratungsgespräche mit der ADD und der dort mitgeteilten Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Kommune. So kann die Auszahlung der Pauschale in den nächsten Jahren für ausnahmslos alle Aufgabenträger erfolgen. Mit einem weiteren Schreiben vom 14.03.2025 stellt das MDI nochmals klar, dass die Verpflichtung zur Aufstellung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen erst ab dem Jahr 2028 gilt. Ab dem Jahr 2028 wird damit die Vorlage eines Bedarfs- und Entwicklungsplanes Voraussetzung für die Gewährung der pauschalen Zuwendung.
Die Pauschale kann genau dann eingesetzt werden, wenn sie ausgezahlt wird oder sie kann bis zu zehn Jahre angespart werden, um sie gezielt für eine bestimmte Maßnahme einzusetzen.
Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist damit hinfällig.
Eine verpflichtende technische Abnahme durch das LfBK wird es nicht mehr geben.
Aktuell ergibt sich für die Verbandsgemeinde die Situation, dass das HLF 10 der Feuerwehr Zeltingen-Rachtig unter die neue Regelung fallen wird, da der Antrag erst am 19.12.2024 gestellt worden ist.
Des Weiteren wurden folgende Anträge bereits vor der o. g. Frist bei der Kreisverwaltung gestellt (Zuwendung nach aktuellem Recht: 13.000 € je Fahrzeug):
| - | MTF Longkamp: Antrag am 31.10.2023 (Vorabgenehmigung vom 14.03.2024) |
| - | MTF Noviand: Antrag am 02.11.2023 (Vorabgenehmigung vom 25.06.2024) |
| - | MTF Lieser: Antrag am 22.05.2024 (Vorabgenehmigung vom 16.11.2023) |
Trotz der Vorabgenehmigungen und der termingerechten Antragsstellungen wurde seitens der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass über eine zukünftige und mögliche Förderung derzeit noch keine Aussage getroffen werden kann und davon auszugehen ist, dass auch diese Förderung voraussichtlich aus der (neuen) zugeteilten pauschalen Zuwendung erfolgen muss.
Mit Mail vom 21.02.2025 wurde diese Vorgehensweise bei der Kreisverwaltung hinterfragt; eine diesbezügliche Rückmeldung steht derzeit noch aus.
Mitteilungen und Anfragen
| • | Bürgermeister Leo Wächter teilte mit, dass im Industriegebiet Mülheim ein Löschwasserbehälter ausgeschrieben wurde. Nach dem Großbrand im Mai 2024 wurde dieser zusätzlich beschafft. Der Tank wird als zusätzliche Wasserquelle (150 m³) in den Boden eingebaut. |
| • | Seit der letzten Gesetzesnovellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) kann durch den Aufgabenträger Kostenersatz für die entstandenen Kosten geltend gemacht werden, wenn der Rettungsdienst oder Sanitätsorganisationen die Feuerwehr anfordert, um bei der Beförderung von kranken, verletzten oder sonst hilfsbedürftigen Personen mit Krankenkraftwagen zu unterstützen. |
| Auf Landkreisebene wurde nun rückwirkend zum 01.01.2023 eine Vereinbarung mit den Organisationen des Rettungsdienstes geschlossen, in der pauschalisierte Höchstbeträge zur Abrechnung festgelegt wurden. Da die Rettungsdienste nur Festbeträge von den Krankenkassen erstattet bekommen und für diese nicht noch weitere Kosten aufgrund des Feuerwehreinsatzes entstehen, wurde diese Vereinbarung geschlossen. |
| • | Durch die Aufgaben-Übergangs-Verordnung vom 02.09.1974 ist gemäß § 12 das Eigentum der Ortsgemeinden an Grundstücken, die zur Erfüllung der in § 1 bezeichneten Aufgaben oder zum Betrieb und zur Unterhaltung der Einrichtung für den Brandschutz und die technische Hilfe (§ 4) bestimmt sind, zum 01.01.1975 entschädigungslos auf die Verbandsgemeinde übergegangen. § 1 der Aufgaben-Übergangs-Verordnung bezieht sich auf die in § 67 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 der Gemeindeordnung (GemO) bezeichneten Aufgaben, welche die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnimmt. Gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 GemO bezieht sich dies auch auf den Brandschutz und die technische Hilfe. |
| Eine Eigentumsberichtigung wurde jedoch nie vorgenommen. |
| Für Grundstücke, die im Eigentum der Ortsgemeinde sind, jedoch aufgrund von Feuerwehrgerätehäusern durch die Verbandsgemeinde genutzt werden, sollen nun Nutzungsrechte eingetragen werden. Mit den betroffenen Ortsgemeinden wird entsprechend Rücksprache gehalten. |
| • | Ein Ausschussmitglied fragte an, ob aufgrund der langen Lieferzeiten für Fahrgestelle die Gewährleistung erlischt, auch wenn dieses noch nicht in Betrieb ist. Wehrleiter Thomas Edringer erläuterte, dass die Gewährleistungen erst ab dem Tag der Auslieferung gilt. |
| • | Ein Mitglied des Ausschusses teilte mit, dass am 25.05.2025 ab 11 Uhr in der Güterhalle Kues eine Typisierungsaktion stattfindet. Ein Bürger aus Wehlen ist an Leukämie erkrankt und sucht dringend einen passenden Stammzellenspender. Es wird darum gebeten, dass diese Information innerhalb der Feuerwehren weitergegeben wird. |
| • | Weiter wurde durch ein Ausschussmitglied und Mitglied der Feuerwehr Bernkastel mitgeteilt, dass vom 28.08. - 30.08. die Feuerwehr Bernkastel ihr 150jähriges Jubiläum feiert. Die Feuerwehr Bernkastel möchte den VG-Feuerwehrtag daher gerne im Jahr 2026 ausrichten. |