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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzungder Ortsgemeinde Lieser für das Haushaltsjahr 2023 vom 19. April 2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.191.650,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.189.120,00 €

der Jahresüberschuss auf

2.530,00 €

2.im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

282.450,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

57.350,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

556.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-499.150,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkei auf

216.700,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 62.500,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

345 v.H. des Steuermessbetrages

2.

Grundsteuer B (für alle anderen Grundstücke)

465 v.H. des Steuermessbetrages

3.

Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag

380 v.H. des Steuermessbetrages

4.

Hundesteuer (Jährlich)

1. Hund = 60,00 €, 2. Hund = 120,00 € und ab dem 3. Hund = 180,00 €

Abweichend hiervon wird die Hundesteuer für gefährliche Hunde auf 500,00 € je Hund festgesetzt.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

A) Beiträge für den Bau und die Unterhaltung der Wirtschaftswege:

Auf Grund der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege der Ortsgemeinde Lieser vom 19.11.2021 wird ein Beitragssatz zum Zwecke der Vorausleistung in Höhe von 0,00 € pro Ar festgesetzt.

B) Tourismusbeitrag:

Der Vomhundertsatz (Beitragssatz) für den Tourismusbeitrag wird gemäß § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 20.12.2017 auf 10 % des Messbetrages festgesetzt

C) Friedhofsgebühren:

1.

Grabstellengebühren für Reihengräber:

450,00 €

2.

Grabstellengebühr für Wahlgräber:

a) je Doppelgrab

1.250,00 €

b) jede weitere Grabstelle

650,00 €

3.

Grabstellengebühr für Urnengräber:

a) Urnengrab

250,00 €

b) Urnendoppelgrab

500,00 €

c) Urnenbestattung in einem bestehenden Grab

250,00 €

4.

Grabherstellungsgebühren

a) für Personen unter dem 5. Lebensjahr

200,00 €

b) für Personen vom 5. Lebensjahr an

450,00 €

c) für Urnengräber

140,00 €

d) Zuschlag für Bestattungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit

40,00 €

5.

Grabstellengebühr für Rasengrabstellen:

a) Einzel-Rasengrabstelle inklusive Platte

2.500,00 €

b) Doppel-Rasengrabstelle inklusive Platte

5.000,00 €

c) Urnenrasenreihengrab

1.400,00 €

6.

Benutzung der Leichenhalle:

Pauschalbetrag

80,00 €

7.

Grabräumung

a) Einzelreihengrab

110,00 €

b) Doppelgrab

200,00 €

§ 7

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beläuft sich auf

2.216.839,44 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beläuft sich auf

2.187.709,44 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beläuft sich auf

2.190.239,44 €

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Lieser, den 19. April 2023
Ortsgemeinde Lieser
(DS)
Jochen Kiesgen
Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 16. Juni 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 210, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.

Lieser, den 07. Juni 2023
Ortsgemeinde Lieser
(DS)
Jochen Kiesgen
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2. geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues