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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 24/2025
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Piesport vom 24.04.2025

Einwohnerfragestunde

Die Fragen der Einwohnerschaft wurden durch den Ortsbürgermeister beantwortet.

Nachwahl von Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Herr Stephan Erz hat mit Schreiben vom 18.02.2025 sein Ratsmandat im Ortsgemeinderat Piesport zum 28.02.2025 niedergelegt und ist ebenfalls zu diesem Zeitpunkt vom Amt des Beigeordneten zurückgetreten.

Gemäß § 4 der aktuellen Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde Piesport bis zu 3 Beigeordnete. Mithin kann die Wahl einer/eines neuen (Zweiten) Beigeordneten nach den nachfolgenden Ausführungen stattfinden. In der Vertretungsreihenfolge würde diese Person an zweiter Stelle stehen. Sollte der derzeit an dritter Stelle der Vertretungsreihenfolge stehende Beigeordnete an zweite Stelle aufrücken, kann ebenfalls eine Nachwahl des (Dritten) Beigeordneten durchgeführt werden.

Auf Vorschlag des Rates werden nachfolgende Ratsmitglieder vom Vorsitzenden mit der Auszählung der Stimmen (Wahlvorstand) beauftragt:

Horst Seibel und Renate Mertes

Den Vorsitz des Wahlvorstandes übernimmt der Ortsbürgermeister.

Für die Wahl zum (Zweiten) Beigeordneten wurde nach Aufruf des Vorsitzenden folgende Person/en vorgeschlagen: Philipp Heim

Der Vorsitzende stellte nach dem Wahlgang, sodann unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Philipp Heim zum Zweiten Beigeordneten gewählt ist.

Der Vorsitzende ernennt anschließend Herrn Philipp Heim zum Zweiten Beigeordneten, überreicht die Ernennungsurkunde, vereidigt und führt Herrn Philipp Heim in sein Amt ein.

Mehrgenerationen Bewegungsparcours - Festlegung des Standortes

In der Sitzung vom 06.03. stimmte der Rat dem Förderantrag zur Errichtung eines Mehrgenerationen-Bewegungsparcours und der Beantragung des Landeszuschusses aus dem Programm „Land in Bewegung“ sowie des Zuschusses des Landkreises zu.

Der Förderantrag wurde unverzüglich eingereicht. Seitens der Kommunalaufsicht wurde nunmehr vorgeschlagen eine Zuwendung von 37.500,- € zu gewähren. Die entsprechenden Stellungnahmen vom Sportkreisvorsitzenden des Sportkreises Bernkastel-Wittlich und des Bewegungsmanagers der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich liegen vor und nehmen hierbei nochmals explizit Bezug auf den Standort des Bewegungsparcours.

Auch der Arbeitskreis hat sich nochmals weiter mit dem Standort beschäftigt. Die verschiedenen Optionen wurden in der Sitzung näher erläutert.

Nach kurzer Diskussion innerhalb des Rates stellte Ortsbürgermeister Ewald Meuren folgenden Beschluss zur Abstimmung:

„Die noch zu bestimmenden Sportgeräte für den Mehrgenerationen-Bewegungsparcours werden im Park im Bereich des Boule Platzes errichtet.“

Diesem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistungen für den Ausbau der Straße „Im Landkapitel“

Die Ortsgemeinde Piesport beabsichtigte grundsätzlich den Ausbau der Straßen „Im Landkapitel“, „Ausoniusufer“, „St. Martinstraße“ und „Im Rückenborn“. Über das Vorhaben wurde am 19.04.2023 ein Beschluss im Gemeinderat Piesport gefasst. Zudem wurde am 15.10.2023 ein weiterer Beschluss im Gemeinderat Piesport gefasst, der den Gemeindevorstand ermächtigt, den Planungsauftrag nach erfolgter Ausschreibung zu vergeben. Die Planungsleistungen wurden auf dieser Grundlage im November 2024 ausgeschrieben. Der Planungsauftrag sollte nach erfolgtem Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.

Parallel zur Ausschreibung wurde ein Arbeitskreis gebildet. Die Ergebnisse aus diesem Arbeitskreis waren, dass nunmehr doch nicht die Planung aller v. g. Straßen beauftragt werden soll.

Nach einem Ortstermin im März 2025 stellte sich heraus, dass nun nur noch die Planungsleistungen zum Ausbau der Gemeindestraße „Im Landkapitel“ vergeben/ausgeschrieben werden sollen.

Da aufgrund vergaberechtlicher Regelungen Teilleistungen nicht ohne Weiteres aus der Beauftragung herausgenommen werden können, da dies eine wesentliche Veränderung der grundlegenden Leistungsbeschreibung darstellt, wird vorgeschlagen, das Vergabeverfahren in den Stand vor der Angebotsöffnung zurück zu versetzen und neue Angebote einzuholen. Die Ingenieurbüros werden unter der neuen Beschreibung des Leistungsumfangs um die Abgabe neuer Angebote gebeten. Die Alternative wäre eine vollständige Aufhebung der Ausschreibung, was ggfs. schadensersatzrechtliche Konsequenzen gegenüber den Bietern nach sich ziehen könnte.

Beabsichtigt ist nunmehr nur noch der Ausbau der bestehenden Straße „Im Landkapitel“ in gemeinsamer Ausführung mit den Verbandsgemeindewerken.

Die Beauftragung würde stufenweise für die Leistungsbilder „Ingenieurbauwerke“ i. S. d. § 43 HOAI 2021 und „Verkehrsanlagen“ i. S. d. § 47 HOAI 2021 erfolgen.

Zunächst sollen für das Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ die Leistungsphasen 1-3 (Leistungsstufe 1) beauftragt und erbracht werden. Bei Realisierung der Maßnahme ist vorgesehen die Leistungsphasen 5-9 (Leistungsstufe 2) zu beauftragen. Die Beauftragung der Leistungsphase 4 ist für das Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ nicht erforderlich.

Auftraggeber für das Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ ist die Ortsgemeinde Piesport. Dieses Leistungsbild umfasst die Straßenplanung:

Die Ausbaulänge der Straße beträgt ca. 105 m, die Ausbaubreite ca. 4,60 m i. M. Die Unterkellerung der Straße „Im Landkapitel“, im Bereich Hausnummer 13, ist in der Planung zu berücksichtigen

Nach grober Kostenschätzung betragen die Kosten für den Straßenausbau ca. 322.000,00 € brutto.

Für das Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Leistungsstufe 1) beauftragt und erbracht werden. Bei Realisierung der Maßnahme ist vorgesehen die Leistungsphasen 5-9 (Leistungsstufe 2) zu beauftragen.

Auftraggeber für das Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ sind die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues. Dieses Leistungsbild umfasst die Planung der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung:

-

Schmutzwasserkanal (105 Meter, DN 250 STZ) und ca. 14 Hausanschlüsse werden erneuert

-

Regenwasserkanal (100 Meter, DN 300 SB) und ca. 14 Hausanschlüsse werden erneuert

-

Wasserleitung wird komplett erneuert (115 Meter, DN100 GGG) und ca. 16 Hausanschlüsse werden erneuert

Nach grober Kostenschätzung betragen die Kosten für die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen ca. 341.000,00 € brutto.

Für die Straßenbaumaßnahme beabsichtigt die Ortsgemeinde Piesport Fördermittel zu beantragen. Die Antragsfrist zur Einreichung der Unterlagen bei der Kreisverwaltung endet am 15.09.2025.

Der Ortsgemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

1.

Die Beschlüsse des Gemeinderates Piesport vom 19.04.2023 und 15.10.2023 in Bezug auf den Ausbau der Straßen „Im Landkapitel“, „Ausoniusufer“, „St. Martinstraße“ und „Im Rückenborn“ werden aufgehoben.

2.

Der Ortsgemeinderat Piesport beschließt die Verringerung des Planungsaufwandes sowie die Rückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor der Angebotsöffnung und stimmt der Einholung neuer Angebote für die Planungsleistungen zum Ausbau der Gemeindestraße „Im Landkapitel“ zu.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für den Ausbau der Straße „Im Landkapitel“ zu beantragen.

4.

Ortsbürgermeister Ewald Meuren oder sein Vertreter im Amt wird im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag für die Planungsleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Ortsgemeinderat wird über die Auftragsvergabe informiert.

5.

Die Ersterschließung der Straßen „St. Martinstraße“ und „Im Rückenborn“ wird in den nächsten zwei Jahren realisiert um Bürgerinnen und Bürgern eine entsprechende Vorlaufzeit zu gewähren.

Beratung und Beschlussfassung über den Teilausbau der Straße „Ausoniusufer“

Die Ortsgemeinde Piesport beabsichtigt den Ausbau des betroffenen Teilstücks der Straße „Ausoniusufer“ in der Ortsgemeinde Piesport. Die Ausbaulänge beträgt ca. 42 m. Die Ausbaubreite beträgt insgesamt 4,20 m. Vorgesehen ist eine Erneuerung der Asphaltdeckschicht (Decke abfräsen) und der Anbau eines einseitigen Gehweges.

Nach einer ersten Kostenschätzung von Seiten der Verwaltung betragen die Kosten für den Straßenbau rd. 53.000,00 € Brutto. Diese Kosten teilen sich wie folgt auf:

-

Erneuerung der Asphaltdeckschicht rd. 17.000,00 € Brutto

-

Herstellung eines einseitigen Gehweges rd. 36.000,00 € Brutto

Die Erneuerung der Deckschicht stellt eine laufende Unterhaltung dar, weshalb die anfallenden Kosten nicht über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge refinanziert werden können. Bei der Erneuerung einer Deckschicht fehlt es an Ausbauqualität um die Maßnahme als beitragsfähig zu qualifizieren.

Der Anbau eines Gehweges im betroffenen Teilbereich stellt eine Erweiterung der bestehenden Verkehrsanlage dar, da das Teilstück noch nicht über einen Gehweg verfügt. Die (nachträgliche) Herstellung eines Gehweges stellt neben der Erweiterung auch eine Verbesserung dar, sodass diese Herstellungskosten über den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag refinanziert werden können.

Bei einer Durchführung beider Maßnahmen, müsste also für eine korrekte Abrechnung zwischen den Herstellungskosten des Gehweges und den Kosten für die Erneuerung der Deckschicht unterschieden werden.

Wenn beabsichtigt ist, dass die Baumaßnahme (Ausschreibung und Bauleitung) über die Verwaltung abgewickelt werden sollen, gehen diese Leistungen über die normalen Verwaltungsleistungen hinaus. Diese Sonderleistungen würden auf Stundenlohnbasis nach tatsächlichem Zeitaufwand oder nach HOAI der Gemeinde in Rechnung gestellt werden.

Der Gemeinderat beschließt eine – beitragsfreie – Erneuerung der Asphaltdeckschicht (Decke abfräsen) für das betroffene Teilstück der Straße „Ausoniusufer“ durchzuführen. Die Ausbaulänge der Straße beträgt rd. 42 m und die Ausbaubreite rd. 4,20 m. Für die Durchführung der Baumaßnahme wird die Verwaltung gebeten die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten.

Beratung und Beschlussfassung über die Bildung eines Arbeitskreises sowie Bestimmung der Mitglieder und Zuständigkeiten für die 1250-Jahr-Feier

Nach dem in Kraft treten der neuen Hauptsatzung, können gem. § 2a aufgaben- und projektbezogene Arbeitskreise gebildet werden. Für das Projekt „1250-Jahr-Feier“ soll ein entsprechender Arbeitskreis gebildet werden.

Der Gemeinderat beschließt einen Arbeitskreis für das Projekt „1250-Jahr-Feier“ zu bilden, der wie folgt benannt wird: Arbeitskreis/Festausschuss 1250-Jahr-Feier.

Der Gemeinderat beschließt, dass nachfolgende Personen als Mitglieder des Arbeitskreises benannt werden:

Der Gemeinderat beschließt, dem Arbeitskreis nachfolgende Zuständigkeiten zu übertragen: Die Zuständigkeiten haben keine Entscheidungskompetenzen, da ein Arbeitskreis lediglich vorbereitende Maßnahmen behandeln darf, welche dann abschließend im Gemeinderat zu entscheiden sind.

Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung der Grillhütte "Weißlei"

Es haben sich mehrere junge Männer angeboten und zusammengefunden um die Grillhütte auf dem Piesporter Berg zu sanieren. Die Hütte ist in einem sehr schlechten Zustand; entsprechendes Bildmaterial lag den Ratsmitgliedern vor. Folgende Reparaturen sollen durchgeführt werden:

Dachsparren sind teilweise durchgefault

Dach ist undicht

Um unerlaubtes nutzen zu verhindern soll ein Stahltor in Rohrrahmen montiert werden

Über die ortsansässigen Firmen wurde der Materialbedarf wie folgt beziffert:

Dachsanierung ca. 2.500,00 €

Seitenwandsanierung ca. 2.200,00 €

Tor in Stahlbaurahmen ca. 2.800,00 €

Im Anschluss an die Ausführungen von Ortsbürgermeister Meuren diskutierte der Rat über die vorgestellten Maßnahmen.

Im Hinblick auf die Installation eines Stahltores, sprach sich der Gemeinderat nach kurzer Diskussion dafür aus, diese nicht durchzuführen.

Für die Sanierungsarbeiten wird der Ortsbürgermeister ermächtigt die notwendigen Materialen im Wert von ca. 5.000,00 € zu beschaffen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Zweifamilienhauses, Gemarkung Piesport, Flur 15, Flurstück 67/1 Reinsporter Straße

Aufgrund der noch fehlenden Berechnungen der Grund- und der Geschossflächenzahl wird die Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zurückgestellt.

Bekanntgabe der Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Piesport für das Jahr 2025

Wie jedes Jahr wurde die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Piesport für das Haushaltsjahr 2025 durch die Kreisverwaltung geprüft.

Im Wesentlichen kann die Ortsgemeinde Piesport weiterhin einen sowohl operativ als auch mittel- und langfristig betrachtet ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Ebenso teilte Ortsbürgermeister Meuren mit, dass nach § 97 Abs. 2 GemO gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und die Ansätze des dazu gehörenden Haushaltplanes der Ortsgemeinde Piesport für das Haushaltsjahr 2025 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben wurden.

Mitteilungen und Anfragen

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellte Ratsmitglied Stefan Schmitt folgende Anfrage:

„Der Ortsbürgermeister hat uns in der letzten Sitzung vorgeworfen, die Zahlen zu unserem Antrag betreffend der Grundsteuerhebesätze nicht richtig recherchiert zu haben und mit unserem Antrag Unmut in der Gesellschaft zu schüren. Diese Aussagen des Ortsbürgermeisters weise ich entschieden zurück. Seine Vorwürfe waren falsch, die Aussagen in seiner Stellungnahme, die er vorbereiten konnte, weil wir fairnesshalber unseren Antrag vorab eingereicht hatten, waren nur die halbe Wahrheit, da er sich immer nur auf die Grundsteuer A bezogen hat, wir aber stets vom Gesamtaufkommen Grundsteuer A + B gesprochen haben. Bei der Grundsteuer muss das gesamte Grundsteueraufkommen gesehen werden, daher waren unsere Zahlen korrekt. Falls unsere Zahlen falsch waren, möge der Ortsbürgermeister das bitte rechnerisch nachweisen. Hier stehen wir für einen Gesprächstermin gerne zur Verfügung. Insofern kann man sagen, dass der Ortsbürgermeister mit einer Stellungnahme genau das macht, was er uns fälschlicherweise vorwürft: Unmut schüren. Dies tut er, indem er die kleinere Gemeinderatsfraktion wahrheitswidrig diskreditiert.

In diesem Zusammenhang stelle ich daher folgende Fragen:

1.

Wie hoch ist der €-Betrag, den die Ortsgemeinde nach der Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes A mit Stimmen der Fraktion Meuren und des Ortsbürgermeisters von 345 auf 500 v.H. nach Abzug der Umlagen nun mehr in der eigenen Kasse behalten kann, als vor der Grundsteuerreform?

2.

Wie hoch wäre die Entlastung der Grundsteuerzahler gewesen, wenn der CDU-Vorschlag, den Hebesatz Grundsteuer A bei 345 v.H. zu belassen, angenommen worden wäre?

3.

Wie hoch wäre bei dieser Entlastung der Bürger der Betrag gewesen, den die Ortsgemeinde nach Abzug der Umlagen bei Beibehaltung des Hebesatzes Grundsteuer A weniger in der eigenen Kasse behalten hätte, verglichen mit der Situation von vor der Grundsteuerreform?

Die Fragen beziehen sich jeweils auf das gesamte Grundsteueraufkommen und die damit verbundenen Umlagen, somit auf Grundsteuer A und B.“

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

• Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Pachtangelegenheit.