Aus aktuellem Anlass weist die Ortsgemeinde darauf hin, dass die unzulässige Entsorgung von Müll und Grünschnitt ein Umweltdelikt und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Generell ist das Abladen von Müll und Grünschnitt (darunter auch Rasen- und Heckenrückschnitt) an Orten, die nicht dafür vorgesehen sind, verboten. Für den Verursacher können Entsorgungskosten und Bußgelder entstehen.
Hinweise zu den Verursachern werden gerne in der Touristinformation Veldenz unter 06534 1203 entgegengenommen.