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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung derVerbandsgemeinde Bernkastel-Kues für das Jahr 2023 vom 17. Mai 2023

der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für das Jahr 2023 vom 17. Mai 2023

Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

19.178.800,00 €

155.000,00 €

19.333.800,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

19.489.200,00 €

-180.200,00 €

19.309.000,00 €

Jahresüberschuss

-310.400,00 €

335.200,00 €

24.800,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

574.400,00 €

335.200,00 €

909.600,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

593.800,00 €

74.000,00 €

667.800,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.098.200,00 €

292.000,00 €

2.390.200,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.504.400,00 €

-218.000,00 €

-1.722.400,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

930.000,00 €

-117.200,00 €

812.800,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues erforderlich ist, wird von bisher 1.483.000,00 € um 120.400,00 € verringert und auf neu 1.362.600,00 € festgesetzt.

§ 3

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

beläuft sich voraussichtlich auf  —  36.118.159,18

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

beläuft sich voraussichtlich auf  —  36.217.154,18

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

beläuft sich voraussichtlich auf  —  36.241.954,18

§ 4

Stellenplan

Der dem Nachtragshaushaltsplan beigefügte Stellenplan wurde vom Verbandsgemeinderat am 17. Mai 2023 beschlossen.

Bernkastel-Kues, den 17. Mai 2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues
(DS)
Leo Wächter, Bürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde in voller Höhe erteilt. Abschließend wurde im Sinne der §§ 98, 97 Abs. 2 GemO mitgeteilt, dass soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gegen die Festsetzungen in der 1. Nachtragshaushaltssatzung und die Ansätze des dazu gehörenden 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden. Der 1. Nachtragshaushaltsplan kann in der vorliegenden Form ausgeführt werden.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 liegt gemäß § 97 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 3. Juli 2023 bis einschließlich 17. Juli 2023 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 209, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.

Bernkastel- Kues, den 21. Juni 2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues
(DS)
Leo Wächter
Bürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2. geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues