In der Sitzung vom 25. April 2024 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig folgenden, einstimmigen Beschluss gefasst:
„Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig.“
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig beschließt der Gemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020.
Dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig wurde in der Sitzung am 25. April 2024 vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss das Prüfungsergebnis zur Jahresrechnung 2020 bekannt-gegeben.
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasste der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat Zeltingen-Rachtig stimmt der Entlastung des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zur Jahresrechnung 2020 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO zu. In dieser Entlastungserteilung werden die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues mit einbezogen.“
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig zum 31.12.2020 liegen gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 28. Juni 2024 bis einschließlich 09. Juli 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 214, während den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.