Versammlung der Jagdgenossenschaft Lieser
Hiermit wird die Jagdgenossenschaft Lieser zur Versammlung am Donnerstag, 17.07.2025 um 18:00 Uhr in den Sitzungssaal „Am Markt 38“ in 54470 Lieser eingeladen.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer nicht befriedeter Grundstücke in der Gemarkung Lieser.
Eigentümerinnen und Eigentümer befriedeter Grundstücke (wie z.B. Gebäude, Hofräume, Hausgärten, Schaugehege, Sondergehege u. dergl.) sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Tagesordnung:
- Feststellung der anwesenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft und derjenigen, die einen Vertreter entsandt haben, sowie die Feststellung der Grundflächen, die vertreten werden
- Ergänzungswahlen des Jagdvorstandes
- Doppelhaushalt für die Jagdjahre 2024/2025 sowie 2025/2026 sowie Beratung und Beschlussfassung hierzu
- Beschlussfassung über die Jahresrechnungen sowie Entlastung des Vorstandes für die Jagdjahre 2022/2023
- Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung der Jagdjahre 2022/2023
- Beschlussfassung über die Jahresrechnungen sowie Entlastung des Vorstandes für die Jagdjahre 2023/2024
- Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung der Jagdjahre 2023/2024
- Beschlussfassung über die Jahresrechnungen sowie Entlastung des Vorstandes für die Jagdjahre 2024/2025
- Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung der Jagdjahre 2024/2025
- Unterrichtung über die Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Jagdgenossenschaft Brauneberg für die Jagdjahre 2018/2019 bis 2022/2023
- Informationen des Jagdvorstandes gem. § 6 LJVO
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Lieser werden gebeten, beim Versammlungstermin ihre Eigentumsflächen nachzuweisen.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Silvia Becker,
2. Beisitzerin