Es ist beabsichtigt, die Kita in Longkamp umzubauen, zu sanieren und zu erweitern. Eine Machbarkeitsstudie wurde bereits durch das Architekturbüro Feils aus Trier erstellt. Die Machbarkeitsstudie sieht vor, das alte Schulgebäude zu sanieren, den vorhandenen Anbau abzubrechen und an dieser Stelle einen Ersatzneubau zu schaffen. Dieser wäre in Teilen, unter Berücksichtigung der Topographie, zweigeschossig. In dem Erweiterungsbau sollen Gruppenräume mit Funktions- und Nebenräumen, ein Bewegungsraum und die KiTa-Leitung untergebracht werden. Die Räumlichkeiten in der alten Schule sollen umstrukturiert werden (Küche, Personalräume etc.). Im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen soll das alte Schulgebäude von außen renoviert werden. Dazu zählen die Erneuerung der Dacheindeckung sowie die Erneuerung der Fenster. Zudem soll das Außengelände umgestaltet und ein rückwärtiger Zugang geschaffen werden.
Auf Grundlage der Planung wurden Gesamtkosten i. H. v. rd. 4,4 Mio. € brutto ermittelt. Die Kosten werden anteilig der Kinderzahl, auf die Ortsgemeinden Longkamp und Kommen aufgeteilt. Nunmehr müssen die Planungsleistungen für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung ausgeschrieben werden. Die Planungshonorare betragen überschlägig ermittelt rd. 776.000 € netto, wonach die Planungsleistungen der einzelnen Leistungsbilder europaweit auszuschreiben sind. Zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der Planungsleistungen sowie zur Durchführung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens in Bezug auf die Planungsleistungen wird ein Fachanwaltsbüro herangezogen. Hierzu liegt ein Angebot des Büros Webeler Rechtsanwälte aus Koblenz vor, welches in nichtöffentlicher Sitzung eingesehen werden kann. Aufgrund der Tatsache, dass eine Auftragsvergabe unmittelbar nach der europaweiten Ausschreibung und damit verbundenen Prüfung der Angebote geplant ist, wird vorgeschlagen, Ortsbürgermeister Horst Gorges oder seinen Vertreter im Amt im Einvernehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, die Aufträge für die Planungsleistungen der einzelnen Leistungsbilder an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Ermächtigung gilt zudem für die Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit der Rechnungen in Bezug auf diese Maßnahme.
Der Ortsgemeinderat Longkamp beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens der Planungsleistungen an das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz. Ortsbürgermeister Horst Gorges oder sein Vertreter im Amt wird im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, Aufträge für die Planungsleistungen der einzelnen Leistungsbilder an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Ermächtigung gilt zudem für die Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit der Rechnungen in Bezug auf diese Maßnahme.
- Spende für die Sanierung der Grillhütte Dubbisch
Die Zöllner Fensterbau GmbH aus Bernkastel-Kues hat am 29.04.2024 eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 650,00 € geleistet. Als Zweckbindung wurde „Spende zugunsten der Ortsgemeinde Longkamp“ angegeben.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht wird beschlossen, die Spende in Höhe von 650,00 € gemäß § 94 Abs. 3 Satz 1 GemO anzunehmen.
Unterrichtung gemäß § 33 Abs. 1 GemO über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Longkamp für die Jahre 2019 - 2023
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 04 - Revision und Gemeindeprüfung, hat eine überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Longkamp für die Haushaltsjahre 2019-2023 durchgeführt.
Gemäß § 33 Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung zu unterrichten. Um dieser Pflicht nachzukommen, werden als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage folgende Unterlagen übermittelt:
Gemäß § 110 Abs. 6 GemO sind im Anschluss an die Unterrichtung des Gemeinderates der Prüfbericht und etwaige Stellungnahmen offenzulegen.
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