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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 28/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 der Ortsgemeinde Burgen gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO)

In der Sitzung vom 24. Mai 2022 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Burgen folgenden, einstimmigen Beschluss gefasst:

„Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Burgen.“

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Burgen beschließt der Gemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019.

Die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Burgen zum 31.12.2019 liegt gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 15. Juli 2022 bis einschließlich 25. Juli 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 214, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus

Bernkastel-Kues, den 04. Juli 2022
Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
Leo Wächter, Bürgermeister

Bekanntmachung über die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2019 der Ortsgemeinde Burgen

gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)

Dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Burgen wurde in der Sitzung am 24. Mai 2022 vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss das Prüfungsergebnis zur Jahresrechnung 2019 bekanntgegeben.

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasste der Gemeinderat der Ortsgemeinde Burgen folgenden Beschluss:

„Der Gemeinderat Burgen stimmt der Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten und damaligen Beigeordneten der Ortsgemeinde Burgen, ebenso des damaligen Bürgermeisters, der Beigeordneten und damaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, zur Jahresrechnung 2019 gemäß § 114 Abs. 2 S. 2 GemO zu. In dieser Entlastungserteilung werden die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues mit einbezogen.“

Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht einschließlich des Prüfberichtes der Ortsgemeinde Burgen zum 31.12.2019 liegt gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 15. Juli 2022 bis einschließlich 25. Juli 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 214, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.

Bernkastel-Kues, den 04. Juli 2022
Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
Leo Wächter, Bürgermeister