In der Sitzung vom 19. Mai 2022 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neumagen-Dhron folgenden, einstimmigen Beschluss gefasst:
„Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Neumagen-Dhron.“
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Neumagen-Dhron beschließt der Gemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019.
Die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Neumagen-Dhron zum 31.12.2019 liegt gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 15. Juli 2022 bis einschließlich 25. Juli 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 214, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.
Bekanntmachung über die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2019 der Ortsgemeinde Neumagen-Dhron
gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
Dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Neumagen-Dhron wurde in der Sitzung am 19. Mai 2022 vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungs-ausschuss das Prüfungsergebnis zur Jahresrechnung 2019 bekanntgegeben.
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasste der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neumagen-Dhron folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat Neumagen-Dhron stimmt der Entlastung des dem damaligen Ortsbürgermeisters, des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten und damaligen Beigeordneten der Ortsgemeinde Neumagen-Dhron, ebenso des damaligen Bürgermeisters, der Beigeordneten und damaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, zur Jahresrechnung 2019 gemäß § 114 Abs. 2 S. 2 GemO zu. In dieser Entlastungserteilung werden die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues mit einbezogen.“
Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht einschließlich des Prüfberichtes der Ortsgemeinde Neumagen-Dhron zum 31.12.2019 liegt gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 15. Juli 2022 bis einschließlich 25. Juli 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 214, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.