Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues - Fachbereich Bürgerservice - örtl. Ordnungsbehörde - Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffener: Herr Mohamed Mohand Yunes, geb. 03.08.2000
Letzte bekannte Anschrift: Robert-Bunsen-Straße 2, 65428 Rüsselsheim:
Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 07.07.2023, Az: 166-01/MTK-PD 259
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder einer durch ihn bevollmächtigten Person bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues - Fachbereich Bürgerservice - örtl. Ordnungsbehörde - Gestade 18 - 54470 Bernkastel-Kues eingesehen werden.
Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues Widerspruch einlegt.