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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Satzung vom 29.06.2024

zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (TAS) für Übernachtungen in der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig vom 01.04.2022

Aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz, wird gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2024 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe für Übernachtungen in der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig erlassen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

§ 4 der Tourismusabgabesatzung der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig über die Erhebung einer Tourismusabgabe, wird wie folgt geändert:

„Die Beherbergungssteuer beträgt 3,0 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.“

§ 2

Diese Satzungsänderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Zeltingen-Rachtig, den 29.06.2024
Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig
(DS)
gez. Bianca Waters
(Ortsbürgermeisterin)

Hinweis

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues