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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bernkastel-Kues für das Jahr 2024 vom 6. Juni 2024

Der Stadtrat Bernkastel-Kues hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird von bisher 2.700.400,00 € um 261.600,00 € reduziert und auf neu 2.438.800,00 € festgesetzt.

§ 3 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beläuft sich voraussichtlich auf  —  25.856.483,78

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beläuft sich voraussichtlich auf  —  26.295.983,78 €

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beläuft sich voraussichtlich auf  —  26.638.283,78 €

Bernkastel-Kues, den 6. Juni 2024
Stadt Bernkastel-Kues
(DS)
Wolfgang Port
Stadtbürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit E-Mail vom 10. Juni 2024 vorgelegt worden. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 95 Abs. 4 GemO zu der Festsetzung im § 2 Nachtragshaushaltssatzung wurde in voller Höhe erteilt. Mit Schreiben vom 14. Juni 2024, Az: 10-901-11, hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur vorstehenden Haushaltssatzung der Stadt Bernkastel-Kues im Sinne des § 97 Abs. 2 GemO mitgeteilt, dass soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gegen die Festsetzungen in der 1. Nachtragshaushaltssatzung und die Ansätze des dazu gehörenden Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden. Der Nachtragshaushaltsplan kann in der vorliegenden Form ausgeführt werden.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 liegt gemäß § 97 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 12. Juli 2024 bis einschließlich 26. Juli 2024 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 209, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.

Bernkastel-Kues, den 2. Juli 2024
Leo Wächter
Bürgermeister

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2. geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues