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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Zweckverbandes „Bauhof Zeltingen-Rachtig, Erden, Lösnich, Ürzig“

Offenlage 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2026

Zweckverband „Bauhof Zeltingen-Rachtig, Erden, Lösnich, Ürzig“

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. I GemO

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab Montag, 13.07.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 204, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. I GemO

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Zeltingen-Rachtig, Erden, Lösnich und Ürzig haben die Möglichkeit, innerhalb der 14-tägigen Auslagefrist nach dieser Bekanntmachung vom 13.07. bis 26.07.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bernkastel-Kues, 30.06.2026
Leo Wächter, Bürgermeister