3. Änderung der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilfortschreibung Windenergie
- Isolierte Positivplanung Windkraft –
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in öffentlicher Sitzung am 24.02.2026 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 3. Änderung der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilfortschreibung Windenergie – Isolierte Positivplanung Windkraft - beschlossen.
Mit gleichem Datum wurde die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 24.04.2026 bis 24.05.2026 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls in diesem Zeitraum durchgeführt.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Bernkastel-Kues am 24.06.2026 wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange behandelt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurden beschlossen.
Umfang der Plangebiete
Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues hat im Rahmen der aktuell rechtswirksamen 7. Teilfortschreibung Windenergie 2015 i.V.m. der 1. und 2. Änderung Sondergebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen. Diese Sondergebiete bleiben vollumfänglich erhalten, es werden im Zuge der 3. Änderung zwei weitere Sondergebiete im Bereich Wintrich sowie Brauneberg-Wintrich im Umfang von 16,2 ha ausgewiesen.
Der räumliche Änderungsbereich der vorliegenden 3. Änderung zur 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans beschränkt sich auf Teilflächen südlich und westlich der Ortslage Gornhausen, unmittelbar angrenzend an bereits bestehende Windenergiegebiete gem. der 7. Teilfortschreibung Windenergie der VG Bernkastel-Kues. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 3. Änderung der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilfortschreibung Windenergie sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Es sind folgende Parzellen betroffen:
Planfläche Brauneberg-Wintrich: ca. 10 ha
Gemarkung Filzen, Flur 9, Flurstücke Nr. 346/1, 346/2 (teilweise) und 346/3 (teilweise) sowie Gemarkung Wintrich, Flur 39, Flurstück 2/6 (teilweise).
Planfläche Wintrich: ca. 6 ha
Gemarkung Wintrich, Flur 38, Flurstück 9 (teilweise).
Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates am 24.06.2026 hat der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues die Abwägung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB durchgeführt. Der Planentwurf zur 3. Änderung der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilfortschreibung Windenergie – Isolierte Positivplanung Windkraft in der Fassung vom 10.06.2026 wurde gebilligt und die Veröffentlichung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Am Entwurf der 3. Änderung der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes haben sich nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden keine Änderungen ergeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt.
Der Entwurf der 3. Änderung der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilfortschreibung Windenergie – Isolierte Positivplanung Windkraft - besteht aus:
| 1. | Planurkunde mit der zeichnerischen Darstellung der Änderungsbereiche und |
| 2. | Begründung mit integriertem Umweltbericht (Erstellt durch die BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH aus Trier; Stand Juni 2026). |
| - | Vorbemerkungen |
| - | Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der FNP-Fortschreibung |
| - | Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung |
| - | Planungsrelevante Vorgaben |
| - | Gegenstand der Umweltprüfung |
| - | Bestand, Nutzungen, Umweltziele und betroffene Schutzgebiete |
| - | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen |
| - | Natura 2000 – Gebiete/ FFH Verträglichkeit |
| - | Spezielle artenschutzrechtliche Beurteilung der Planung |
| - | Ausweisung von Beschleunigungsgebieten gem. § 249c BauGB |
| - | Alternative Planungsmöglichkeiten |
| - | Darstellung im Flächennutzungsplan |
| - | Erschließung |
| - | Auswirkung auf Nutzungen |
| - | Verfahrensablauf |
| - | Literatur- / Quellenverzeichnis |
Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB eingesehen werden:
| - | Umweltbericht |
| - | Stellungnahme des Forstamts Traben-Trarbach vom 27.05.2026, mit dem Verweis, dass die Eingriffe in Waldflächen insbesondere im Hinblick auf die Zuwegung bei der konkreten Standortsuche minimiert werden sollen. |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 26.05.2026, mit dem Hinweis, dass beide geplanten Sonderbauflächen vom Landesamt für Umwelt im Rahmen des Fachbeitrags Artenschutz als Bereiche mit hohem Habitatpotenzial von strukturgebundenen Fledermausarten identifiziert wurden. Seitens der UNB wird eine vertiefende Prüfung des Artenschutzes in den folgenden Verfahrensschritten gefordert. Darüber hinaus wird empfohlen, vordringlich bereits bestehende Kalamitätsflächen für die Windkraftplanung vorzusehen. Zusätzlich wird darum gebeten, die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch um die kumulierende Wirkung von Schall- und Schattenimmissionen zu ergänzen. |
| - | Stellungnahme des Landesamts für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 12.05.2026, mit der Empfehlung für alle Windenergieanlagen standortbezogene Baugrunduntersuchungen durchzuführen. |
| - | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer RLP vom 21.05.2026, mit den Forderungen temporär beanspruchte forstwirtschaftliche Nutzflächen rückstandslos zurückzubauen und die ursprüngliche Nutzung wiederherzustellen sowie in Landkreisen mit einem Waldanteil von mindestens 35 % Wald auf eine Ersatzaufforstung zu verzichten. |
| - | Stellungnahmen der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft vom 07.05.2026 und vom 13.05.2026, mit dem Hinweis, dass die Sondergebietsfläche Brauneberg-Wintrich teilweise innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes, WSG 107, „Haag und Merscheid-In der Sang u.a.", amtl. Nr. 405120306, der Gemeindewerke Morbach liegt. |
Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zur 3. Änderung der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilfortschreibung Windenergie werden in der Zeit vom 13.07.2026 bis einschließlich 23.08.2026 im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: >Verwaltung und Bürgerdienste<, >Amtliche Bekanntmachungen<, >Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung<) oder per -shortcut- www.bernkastel-kues.de/beteiligung veröffentlicht.
Die Entwurfsunterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme auf einem Lesegerät zur Verfügung gestellt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 116) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr). Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zur 3. Änderung der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilfortschreibung Windenergie in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch an m.neurohr@bernkastel-kues.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilfortschreibung Windenergie unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.