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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Ortsgemeinde Kesten zur Direktwahl

der Ortsbürgermeisterin/des Ortbürgermeisters

am 16. August 2026 gemäß § 62 Abs. 6 KWG

Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Kesten hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 festgestellt, dass kein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters eingereicht wurde.

Gemäß § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz wird hiermit bekanntgemacht, dass die vorgenannte Direktwahl nicht stattfindet. Nach den Bestimmungen des § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung wird die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister durch den Gemeinderat Kesten nach den Bestimmungen des § 40 Gemeindeordnung gewählt.

Kesten, den 30.06.2026
gez. Roland Selbach
als Gemeindewahlleiter