der Ortsgemeinde Kesten zur Direktwahl
der Ortsbürgermeisterin/des Ortbürgermeisters
am 16. August 2026 gemäß § 62 Abs. 6 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Kesten hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 festgestellt, dass kein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters eingereicht wurde.
Gemäß § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz wird hiermit bekanntgemacht, dass die vorgenannte Direktwahl nicht stattfindet. Nach den Bestimmungen des § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung wird die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister durch den Gemeinderat Kesten nach den Bestimmungen des § 40 Gemeindeordnung gewählt.