Herr Klaus Becker hat die Wahl in den Gemeinderat, aufgrund seiner Direktwahl zum Ortsbürgermeister, nicht angenommen. Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 Abs. 4 KWG Herr Stephan Koch, 54484 Maring-Noviand, berufen.
Gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Nachberufung.