| Mitteilungen | |
| • | Beantwortung Anfrage zu Stand Neubaugebiet |
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| Über die Infoveranstaltung am 04.06.2024 in der Güterhalle gibt es keine Niederschrift. |
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| Seitens der Verwaltung wird für die nächste Sitzung eine Information über den Sachstand zum Baugebiet nachgereicht. Bisher sind noch nicht genügend positive Rückmeldungen von den Grundstückseigentümern erfolgt. |
| • | Beantwortung Anfrage zur besseren Beschilderung öffentliche Toilette an der Güterhalle |
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| Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wurde vorgeschlagen, nach Rücksprache mit dem Bauhof das Schild in Form eines Piktogramms zu machen. |
| • | Beantwortung Anfrage zur Tagung Arbeitskreis Friedhof |
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| Für die Tagung des Arbeitskreises Friedhof wurde ein Termin festgelegt, die Einladungen an die Mitglieder sind erfolgt. |
| • | „Alte Turnhalle“ Bernkastel |
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| Das Protokoll aus dem Arbeitskreis „Alte Turnhalle“ wurde per E-Mail heute an die Ratsmitglieder versandt. |
| • | Kueser Plateau |
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| In einem Schreiben an die Stadt bitten mehrere Anwohner auf dem Kueser Plateau, zusätzlich zu dem bereits bestehenden Tempolimit 30 km/h, Verkehrsberuhigungen einzurichten. Tempomessungen in diesem Bereich haben sehr oft erhebliche Tempoüberschreitungen ergeben. |
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| Seitens des Ordnungsamtes wurde vorgeschlagen, mit zunächst provisorisch angebrachten Verkehrsberuhigungen zu testen, ob diese die gewünschte Wirkung erzielen oder ob sich diese besonders in Zeiten des Berufsverkehrs eher negativ auf den Verkehrsfluss auswirken. Der Stadtrat und der Stadtbürgermeister wollen zunächst die Anwohner des Plateaus dazu befragen. |
Vorstellung Sachstandsbericht zum Parkplatz Moselufer Kues
Herr Heckel von BGHplan stellt anhand einer ausführlichen Präsentation den Sachstand zur Maßnahme Parkplatz Moselufer Kues von Beginn der Planung in 2019 bis zum heutigen Zeitpunkt dar.
Herr Heckel und die ebenfalls von BGHplan anwesende Frau Berger beantworten die Fragen der Ratsmitglieder.
| Aufgrund der gestellten Nachfragen sind noch die folgenden Punkte zu klären: | |
| - | Entspricht der behindertengerechte Parkplatz der Norm, dies wird angezweifelt |
| - | Nach Auskunft von Frau Berger soll die Fertigstellung der Asphaltarbeiten am 10. Juli erfolgen. Gespräche zwischen dem Veranstalter des Moselauenfest (17.07.-20.07.2025) und der Fa. Lehnen finden statt damit die Aufbauarbeiten früh genug anfangen können. |
| - | Am Abstimmungstermin 11.05.2023 (VG, Stadt, Werke, Veranstaltungsmanagement, BGHplan) wurde festgelegt, aufgrund der veränderten Erfordernisse im Zusammenhang mit Festveranstaltungen (Pandemie-Zeit), weniger Anschlüsse als in der Vergangenheit erforderlich waren, in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. |
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| Hierzu gibt es keinen Stadtratsbeschluss. Aus der Mitte des Rates wird es jedoch als notwendig angesehen, auch den Bereich ab Minigolfplatz Richtung Lieser mit Versorgungsleitungen (Abwasser/Wasser/Strom) herzustellen, um die Nutzung für Veranstaltungen sicherstellen zu können. Es wird vorgeschlagen, sich mit BGHplan hinsichtlich eines Nachtrages zu unterhalten, um eine neue Ausschreibung für die Arbeiten zu vermeiden. |
Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Wochenmarktkonzepts durch die Deutsche Marktgilde eG
Die Stadt Bernkastel-Kues hat im Rahmen des Modellvorhabens Innenstadt-Impulse 2024 des Ministeriums des Inneren und für Sport RLP einen Bewilligungsbescheid erhalten und somit die Möglichkeit, verschiedene Maßnahmen zur Belebung und Aufwertung der zentralen Versorgungsbereiche Bernkastel und Kues umzusetzen. Maßnahme Nr. 3 des Förderantrags umfasst die Erstellung eines Wochenmarktkonzepts für die Stadt Bernkastel-Kues.
Ziele
Neutrale Standortbewertung:
Fachliche Analyse und Bewertung potenzieller Standorte im Stadtgebiet im Hinblick auf Lage, Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität, Frequenzpotenzial und Infrastruktur.
Konzeptionierung des Wochenmarktangebots:
Entwicklung eines ansprechenden und wirtschaftlich tragfähigen Marktmodells (z. B. klassischer Wochenmarkt, Feierabendmarkt, saisonaler Markt etc.).
Händlerstruktur und Angebotsmix:
Empfehlungen zur optimalen Händlerzusammensetzung (regionale Erzeuger, Frischeanbieter, ergänzende Sortimente) zur Steigerung der Attraktivität für Bürger und Gäste.
Anforderungen an Betrieb und Organisation:
Erste Einschätzung zu Betriebszeiten, Frequenz, Logistik, Strom/Wasserbedarf, Vermarktung und Flächenbedarf.
Warum Deutsche Marktgilde?
Fachliche Expertise & Praxisnähe:
Die DMG bringt tiefgehendes Know-how aus der täglichen Marktorganisation in unterschiedlichen Kommunen ein.
Neutrale, sachorientierte Analyse:
Als bundesweit tätiger Marktveranstalter kann die DMG eine unabhängige und objektive Einschätzung der Standortpotenziale und Marktchancen leisten.
Breites Händlernetzwerk:
Die DMG verfügt über ein großes Netzwerk an Wochenmarktbeschickern und kann realistisch einschätzen, welche Angebotsformen in Bernkastel-Kues wirtschaftlich tragfähig sind.
Erfahrung in kommunalen Kooperationen:
Zahlreiche Städte arbeiten erfolgreich mit der DMG zusammen – darunter auch kleinere Mittelzentren mit touristischer Prägung.
Potenzielle Perspektive für den Betrieb:
Im Anschluss an die Konzeptphase könnte die DMG ggf. auch als zuverlässiger Betreiber für die Umsetzung fungieren.
Budget
Zuwendungsfähige Gesamtkosten: 6.800,00 €
Förderung: 6.120,00 € (90 %)
Eigenanteil: 680,00 €
Der Stadtrat beschließt die Beauftragung der Deutschen Marktgilde eG mit der Erstellung eines Wochenmarktkonzepts für die Stadt Bernkastel-Kues.
Nachwahl eines Mitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuss
In der Sitzung vom 15.05.2025 wurde Eric Achtermann zum (Zweiten) Beigeordneten der Stadt Bernkastel-Kues gewählt. Da die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Gesamtabschlusses gem. § 110 Abs. Abs. 2 S. 2 GemO Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist, dürfen weder der Stadtbürgermeister, die Beigeordneten noch ehemalige Stadtbürgermeister bzw. die ehemaligen Beigeordneten (sofern diese den Stadtbürgermeister vertreten haben) Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sein.
Da Eric Achtermann Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses ist, ist eine Nachwahl erforderlich.
Als neues Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses wird Sebastian Freis vorgeschlagen und anschließend gewählt.
Da Sebastian Freis bisher zusammen mit Robert Wies Stellvertreter im Rechnungsprüfungsausschusses für Eric Achtermann war, ist hierfür auch eine Nachwahl durchzuführen. Als Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses wird Salvatore Brugellis vorgeschlagen und ebenfalls gewählt.
Aufgaben, Wahlzeit und Wahl der/des kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Bernkastel-Kues
In der Sitzung des Stadtrates vom 13.03.2025 wurde die Installation einer/eines kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung beschlossen. Nun gilt es, die Aufgaben und die Wahlzeit festzulegen, sowie eine/n Beauftragte/n zu wählen.
Festlegung der Aufgaben und der Wahlzeit
Das Aufgabenfeld der/des kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung sollte wie folgt festgelegt werden. Der Stadtrat beschließt eine/n Behindertenbeauftragte/n mit folgendem Aufgabenfeld zu installieren:
Die Ernennung zur/zum kommunalen Behindertenbeauftragten der Stadt Bernkastel-Kues erfolgt jeweils für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates.
Der Stadtrat beschließt die vorgenannten Aufgaben und die Wahlzeit der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung.
Wahl der/des kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung
Bei der Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines kommunalen Behindertenbeauftragten handelt es sich um die Wahrnehmung eines Ehrenamtes nach § 18 Abs. 3 GemO, sodass eine Bürgerin oder einen Bürger wählbar ist. Da es sich um ein Ehrenamt handelt, erfolgt die Erstattung von u. a. Reisekosten auf Grundlage der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz bzw. des Landesreisekostengesetzes.
Die Übertragung eines Ehrenamtes muss entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung durch Wahl des Stadtrates erfolgen.
Aus der Mitte des Rates wird Frank Schäfer vorgeschlagen und anschließend gewählt.
Die Ernennung des kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgt in der nächsten Sitzung des Stadtrates Bernkastel-Kues.
Ermächtigung über die Auftragsvergabe zum Ausbau der Gartenstraße und Görrestraße in Bernkastel-Kues
Die Stadt Bernkastel-Kues beabsichtigt den Ausbau der Gartenstraße und der Görresstraße im Stadtteil Kues (Gewerke Straßenbau, Kanalbau und Wasserversorgung).
Die Leistungen wurden auf Grundlage der VOB öffentlich ausgeschrieben. Die Submission findet am 25.07.2025 statt.
Um eine schnelle Handlungsfähigkeit in Bezug auf die Auftragsvergabe gewährleisten zu können, wird empfohlen, Stadtbürgermeister Roman Bastgen oder seinen Vertreter im Amt zu ermächtigen, den Auftrag zum Ausbau der Gartenstraße und der Görresstraße nach erfolgter Prüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Eine Information über den vergebenen Auftrag erfolgt in der nächsten Sitzung des Stadtrates.
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushalt 2025 insgesamt 1.117.000 € zur Verfügung.
Der Stadtrat Bernkastel-Kues ermächtigt Stadtbürgermeister Roman Bastgen oder seinen Vertreter im Amt im Einvernehmen mit den Beigeordneten dazu, den Auftrag zum Ausbau der Gartenstraße und der Görresstraße in Bernkastel-Kues nach erfolgter Prüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Eine Information über den vergebenen Auftrag erfolgt in der nächsten Sitzung des Stadtrates.
Beratung und Beschlussfassung zur Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Rahmen der Straßenbaumaßnahme „Garten- und Görresstraße“
Im Zuge der Straßenausbaumaßnahme "Garten- und Görresstraße" soll die Straßenbeleuchtung im Ausbaubereich erweitert bzw. erneuert werden. Der Versorger Westenergie AG hat der Stadt im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages zwei Angebote inklusive Ausführungsplanung unterbreitet.
Die Leuchtenstandorte wurden mit dem Bauhofleiter und dem Ingenieurbüro Garth abgestimmt. Die Leuchten werden im Farbton DB-703 ausgeführt. Die Erdarbeiten für Kabelgraben und Muffengruben, das Liefern und Einbringen von Sand, das Einsetzen von Betonfalzrohren für die Leuchtenfundamente und das Legen von Straßenbeleuchtungskabel und Trassenwarnband werden durch die bauausführende Firma in Abstimmung mit der Netzplanung ausgeführt.
Der Stadtrat erteilt der Westenergie AG auf Grundlage der vorliegenden Angebote vom 10.06.2025 den Auftrag für die Ausführung der angebotenen Arbeiten.
Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Ortsstraße „Borngrabenstraße“ im Stadtteil Wehlen; Ausschreibung der Planungsleistungen
Wie bereits in der Stadtratssitzung vom 05.06.2025 beschlossen, möchte die Stadt gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken die Ortsstraße „Borngrabenstraße“ unter Einbeziehung des Grundstücks in der Gemarkung Wehlen Flur 13, Flurstück 123/1 im Stadtteil Wehlen ausbauen.
Da im Nachgang der Sitzung festgestellt wurde, dass die Leistungsphase 0 im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme nicht benötigt wird, ist eine erneute Beratung und Beschlussfassung erforderlich.
Die Bauarbeiten werden als Gemeinschaftsmaßnahme mit den VG-Werken durchgeführt, da die Wasserleitungen erneuert werden müssen. Hinsichtlich der Abwasserleitungen wird nach erfolgter Befahrung der entsprechende Bedarf eingeplant.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsbilder „Ingenieurbauwerke“ i. S. d. § 43 HOAI 2021 und „Verkehrsanlagen“ i. S. d. § 47 HOAI 2021.
Zunächst sollen für das Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ die Leistungsphasen 1-3 (Leistungsstufe 1) beauftragt und erbracht werden. Bei Realisierung der Maßnahme ist vorgesehen, die Leistungsphasen 5-9 (Leistungsstufe 2) zu beauftragen.
Die Beauftragung der Leistungsphase 4 ist für das Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ nicht erforderlich.
Für das Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Leistungsstufe 1) beauftragt und erbracht werden. Bei Realisierung der Maßnahme ist vorgesehen die Leistungsphasen 5-9 (Leistungsstufe 2) zu beauftragen.
Auftraggeber für das Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ sind die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues. Dieses Leistungsbild umfasst die Planung der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung.
Auftraggeber für das Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ ist die Stadt Bernkastel-Kues. Dieses Leistungsbild umfasst die Straßenplanung. Nach grober Kostenschätzung betragen die Kosten für den Straßenausbau ca. 550.000,00 € bei einer Ausbaulänge von ca. 180 m.
Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, den Planungsauftrag nach erfolgter Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote durch die Vergabestelle an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Über die Vergabe ist der Stadtrat entsprechend zu informieren.
Beratung und Beschlussfassung über den Endstufenausbau im Neubaugebiet „Im Lieschberg“ - Straße „Am Lieschberg“
Im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes „Im Lieschberg“ wurde die Erschließungsstraße „Am Lieschberg“ im sogenannten Vorstufenausbau hergestellt.
Unter Berücksichtigung der vorangeschrittenen Bebauung der Grundstücke und im Hinblick auf das Erschließungsbeitragsrecht sollte der Endstufenausbau in die Wege geleitet werden.
Das Ingenieurbüro Grahneis, Mülheim, war im Rahmen der Erschließung des Gebietes mit den ingenieurtechnischen Arbeiten hinsichtlich der Planung und Bauausführung, zuletzt mit den Leistungsphasen 4-9, beauftragt.
Die Planung zum Endstufenausbau liegt grundsätzlich vor, es müssten Angebote für eine aktuelle Vermessung eingeholt werden, um die Planung an die bereits ausgeführten Bauvorhaben im Plangebiet anzupassen.
Inwiefern die Anliegerstraßen „Alte Rau“ und „Karwiese“ in die Straßenbaumaßnahme einbezogen werden sollen, ist abschließend zu klären.
Der Stadtrat beschließt, den Endausbau der Erschließungsstraße im Neubaugebiet „Am Lieschberg“ zeitnah durchzuführen. Auf Grundlage des bestehenden Ingenieurvertrages mit dem Planungsbüro Michael Grahneis, Mülheim, ist die Ausbauplanung zu überarbeiten und für die Ausschreibung des Endstufenausbaus anzupassen. Entsprechende Haushaltsmittel wären nach überarbeiteter Kostenschätzung im Rahmen des Nachtragshaushaltes einzustellen.
Information über Auftragsvergaben - Umbau und Erweiterung der Turnhalle Wehlen (3.+ 4. Bauabschnitt) Stand 11.06.2025
Für den Umbau und die Erweiterung der Turnhalle in Wehlen (3.+4. Bauabschnitt) sind Trockenbauarbeiten erforderlich.
Für das Gewerk Trockenbauarbeiten ist trotz zweimaliger Ausschreibung durch die Zentrale Vergabestelle kein Angebot eingegangen, welches den Ausschreibungsbedingungen entsprochen hat. Im weiteren Verlauf wurden Angebote durch das Planungsbüro angefragt. Der Auftrag wurde an das wirtschaftlichste Angebot der Fa. Trobau mit einem Angebotspreis i. H. v. 59.927,21 € brutto vergeben.
Es ist keine Beschlussfassung erforderlich. Der Stadtbürgermeister wurde im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, die Aufträge nach erfolgter Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Verwaltung wird gebeten, den Stadtrat in einer der nächsten Sitzung über die Kosten aller Bauabschnitte zu informieren.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für den Anbau einer Außentreppe zur Verbindung von Dachflächen, Gemarkung Andel, Flur 11, Flurstück 12, Moselbahnstraße
Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für die Neueindeckung eines Daches mit Naturschiefer, Gemarkung Bernkastel, Flur 5, Flurstück 380/1, Schanzstraße
Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Architekturbüros Berdi, zu erteilen.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgauben, Gemarkung Kues, Flur 4, Flurstück 4198/1, Brüningstraße
Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag zum Umbau eines Hotels in vier Wohneinheiten; hier: Nachtrag zum BA 2022/0217 zur Reduzierung der Balkone und Änderung der Fensteranlagen, Gemarkung Kues, Flur 13, Flurstück 67/2, Bergweg
Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Nachtrag zum Bauantrag BA 2022/0217 zu erteilen.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für die Nutzungsänderung von vier Wohnungen zu Ferienwohnungen, Gemarkung Kues, Flur 13, Flurstück 67/2, Bergweg
Der Stadtrat lehnte die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmen zum Bauantrag ab.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Wohnung zur Ferienwohnung, Gemarkung Kues, Flur 5, Flurstück 961, Kardinalstraße
Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für den Umbau und die Sanierung des Dachgeschosses eines Wohn- und Bürogebäudes, Gemarkung Kues, Flur 4, Flurstück 1388/9, Jugendheimstraße
Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
| Anfragen | |||
| • | Die folgenden Anfragen wurden vom Vorsitzenden beantwortet bzw. zugesagt, sich der Problematik anzunehmen: | ||
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| - | Geländer Cusanusstraße | |
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| - | Veröffentlichung Belegungsplan Weinstand | |
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| - | Abfalleimer Kurpark | |
| • | Anfrage öffentliche Toilettenanlage Kurpark | ||
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| Aus der Mitte des Rates wurde mitgeteilt, dass bei der Veranstaltung Hüpfburgenpark am Kurpark (16.06.2025) die öffentlichen Toiletten verschlossen gewesen wären. Auch sei eine Anfrage zur Aufstellung von zusätzlichen mobilen Miettoiletten abgelehnt worden. | ||
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| Der Vorsitzende antwortete, dass seines Wissens die Toilettenanlage auf dem Kurpark offen sein müsste und ihm eine Anfrage zur Aufstellung mobiler Toilettenhäuschen nicht vorgelegen hätte. | ||
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| Auf Nachfragen bei der Kultur & Kur wären die Toiletten geöffnet gewesen. Die Anlage funktioniert über eine automatische Öffnung von 8.00 Uhr- 20.00 Uhr. Auch seien keinerlei Beschwerden diesbezüglich eingegangen. | ||
| • | Anfrage CDU Fraktion zu „Drieschen im Stadtgebiet Bernkastel-Kues“ | ||
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| Die nachfolgende Anfrage der CDU-Fraktion wird von Herrn Simon Roth mit der Bitte um Weiterleitung und Beantwortung der Fragen an die entsprechenden Behörden vorgetragen: | ||
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bastgen,
in mehreren Lagen des Stadtgebiets Bernkastel-Kues ist eine fortschreitende Verwilderung ehemaliger Weinbergsflächen zu beobachten.
Diese sogenannten Drieschen sind nicht nur aus weinbaulicher und landschaftspflegerischer Sicht problematisch, sondern bergen auch ökologische und wirtschaftliche Risiken — unter anderem durch die Ausbreitung von Schädlingen und invasiven Pflanzenarten sowie durch negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Tourismus.
Gemäß § 3 Abs. 1 der RebflSchV RP ist die ordnungsgemäße Bewirtschaftung bestockter Rebflächen sicherzustellen, um die Ausbreitung von Schadorganismen zu verhindern.
Sollte diese Bewirtschaftung unterbleiben, sieht § 4 Abs. 1 der Verordnung vor, dass die zuständige Behörde Maßnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands anordnen kann.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landwirtschaftskammer RLP bzw. das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel um Prüfung der folgenden Fragen und eine schriftliche Rückmeldung bis zur Stadtratssitzung am 14.07.2025:
Ziel dieser Anfrage ist es, einen geordneten und nachhaltigen Umgang mit den betroffenen Flächen herbeizuführen und gleichzeitig einen Beitrag zur langfristigen Pflege und Sicherung der Kulturlandschaft Mosel zu leisten.
Für eine Rückmeldung sowie Hinweise zum weiteren Verfahren danken wir im Voraus.
| • | Anfrage zur Beschattung Forumsplatz |
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| Aus der Mitte des Rates wird darauf hingewiesen, dass auf dem Forumsplatz immer noch keine Beschattung vorhanden ist. Gerade am vergangenen, sehr heißen Wochenende standen dort die vielen Besucher in der prallen Sonne ohne einen schattigen Platz zu ergattern. |
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| Es wurde informiert, dass bereits vor ca. 3 Jahren diese Problematik im Stadtrat thematisiert wurde. |
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| Der Vorsitzende bat die Verwaltung, den genauen Beschlusswortlaut herauszufinden, um ggfls. zu erfahren, warum bisher keine Maßnahmen zur Beschattung erfolgt sind. |
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| Die schnellste und kostengünstige Lösung wäre sicherlich, zunächst die Verglasung der Buswartehäuschen mit Folie zu verdunkeln. Hierzu müsste jedoch zunächst geklärt werden, in wessen Eigentum sich diese befinden. |
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| Die Buswartehäuschen wurden von der Stadt angeschafft und befinden sich somit im Eigentum der Stadt. |
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| Nach kurzer Beratung sprach sich der Stadtrat dafür aus, um eine kurzfristige Lösung zu bieten, vorerst provisorische Maßnahmen zu ergreifen. |
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| Für die Zukunft soll nach weiteren, dauerhaften Lösungen gesucht werden. Vorgeschlagen wurde hierbei Pflanzen/ Bäume die großzügigen Schatten spenden und das Erscheinungsbild verschönern würden. |
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| Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) |
| • | Der Stadtrat fasste einen Beschluss in einer Sondernutzungsangelegenheit. |
| • | Der Stadtrat fasste einen Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit. |