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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 29/2025
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Erden vom 24.06.2025

Einwohnerfragestunde

Aus der Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026

In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.

Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, werden die Kosten für die Bündelausschreibung durch die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues übernommen.

Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).

Es können Normalstrom und/oder Ökostrom gewählt werden.

Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an vier (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption für 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.

Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120).

Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.

Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot (keine Losbildung, folglich nur 1 Auftragnehmer) für die benötigten Stromteilmengen zu erhalten.

Die Verbandsgemeinde(-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

Nach der Beratung bezüglich der Preisdifferenz und des ökoglichen Hintergrundes erfolgte eine Abstimmung. Mehrheitlich hat sich der Gemeinderat für den Ökostrom entschieden.

Weiter wurde folgendes beschlossen:

1.

Die Ortsgemeinde überträgt gemäß § 67 Abs. 5 GemO sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt.

2.

Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption zur Kenntnis.

3.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

4.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach den folgenden Maßgaben erfolgen:

Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

Der Gemeinderat hatte sich vorab für Ökostrom entschieden.

Bekanntgabe der Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Erden für das Jahr 2025

Die Bekanntgabe der Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Erden für das Haushaltsjahr 2025 erfolgte durch den Vorsitzenden.

Dabei wurde auch nochmals auf den Verzug der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 hingewiesen. Dennoch erfolgte eine Unbedenklichkeitsbestätigung seitens der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und es wurden keine Bedenken wegen einer Rechtsverletzung für das Haushaltsjahr 2025 erhoben.

Der Ortsgemeinderat nahm die Ausführung zur Kenntnis.

Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses zum Kleid der Weinkönigin

Der Gemeinderat beschloss der Weinkönig zur Beschaffung eines Kleides und der Ausstattung einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewährt.

Maßnahme: Instandsetzung des RW Vorfluters „Ürziger Mühle“ in der Gemarkung Zeltingen-Rachtig und der Gemarkung Erden

Sachstand

Im letzten Jahr kam es zu einem Rohrbruch in einer Weinbergsparzelle (Flur 31 Flurstück 70/1). Die besagte Stelle wurde freigelegt und abgesperrt. Daraufhin wurde eine Befahrung des gesamten Regenwasserkanals (Entwässerung der Wirtschaftswege) durchgeführt. Der RW-Kanal wurde auf seinen baulichen Zustand überprüft und ein entsprechendes Kanalsanierungskonzept erstellt. Die Befahrung ergab, dass die Entwässerungsleitungen bereits vermehrt erhebliche Scherbenbildung/ Rohrbrüche aufweisen.

Insgesamt handelt es sich hierbei um schadhafte Entwässerungsleitungen von rund 943 lfdm.

Diese teilen sich auf die Ortsgemeinde Erden (ca. 226 m) und die Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig (717 m) auf.

Das Kanalnetz der gesamten RW-Entwässerung besteht aus Stahlbetonrohren mit einem Durchmesser von DN 400 bis DN 700.

Aufgrund der Schadensbilder und deren Häufigkeit wurden entsprechend der Dringlichkeiten, die erforderlichen Sanierungsprioritäten und -empfehlungen festgelegt.

Seitens des beauftragten Büros wurden drei Varianten zur Sanierung untersucht:

1. Reparatur Rohrbruch, Sanierung der Haltungen mittels Schlauchliner

-

Der vorgefundene Rohrbruch (Bereich Zeltingen-Rachtig) muss in offener Bauweise mittels Kopfloch saniert werden. Hierzu muss ein Rohrtausch (DN700) von ca. 5 m Rohr erfolgen.

Geschätzte Kosten ca. 44.000 € brutto.

-

Die weiteren Schäden können durch eine Schlauchlinersanierung in geschlossener Bauweise behoben werden.

Aufgrund der festgestellten Schäden an den Rohrleitungen ist eine durchgehende Sanierung mittels haltungsweiser Rohrrenovation z.B. mit Schlauchrelining bei insgesamt 9 Haltungen erforderlich.

Davon sollten 8 Haltungen kurzfristig und 1 Haltung mittelfristig zur Ausführung gelangen.

Geschätzte Kosten ca. 351.000 € brutto.

Die Gesamtkosten für die beschriebenen Sanierungsmaßnahmen der Hauptleitungen belaufen sich insgesamt auf ca. 395.000 € brutto, inkl. 19 % Mehrwertsteuer und Baunebenkosten.

Davon entfallen auf die OG Zeltingen-Rachtig 255.000 € brutto und die OG Erden 140.000 € brutto.

2. Sanierung der Haltungen in offener Bauweise (Erneuerung)

- Die Haltungen würden alle in offener Bauweise erneuert werden.

Die Gesamtkosten für die beschriebene Sanierungsmaßnahme der Hauptleitungen belaufen sich insgesamt auf ca. 1.110.000 € brutto,

inkl. 19 % Mehrwertsteuer und Baunebenkosten.

Davon entfallen auf die OG Zeltingen-Rachtig 685.000 € brutto und

die OG Erden 425.000 € brutto.

3. Neuverlegung der RW-Entwässerung im offenen Grabensystem

- Neuverlegung der RW-Entwässerung im offenen Muldensystem.

Die Gesamtkosten für die beschriebene Maßnahme der Hauptleitungen belaufen sich insgesamt auf ca. 665.000 € brutto,

inkl. 19 % Mehrwertsteuer und Baunebenkosten.

Davon entfallen auf die OG Zeltingen-Rachtig 400.000 € brutto und die OG Erden 265.000 € brutto.

Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen und über die Auftragsvergabe weiterer Planungsleistungen

1.

Aufgrund der festgestellten Schäden an den Rohrleitungen ist eine durchgehende Sanierung mittels haltungsweiser Rohrrenovation z.B. mit Schlauchrelining „Variante 1“ die wirtschaftlichste Variante und zeitnah erforderlich.

2.

Die Maßnahme kann über die Wirtschaftswegebeiträge abgerechnet werden. Hier würde dann für die Ortsgemeinden (Zeltingen-Rachtig und Erden) einen Eigenanteil von 10 % anfallen. Bei aktuell geschätzten Gesamtkosten von ca. 395.000 € brutto wären das 39.500 € brutto.

Die für die zu beschließenden Maßnahmen erforderlichen Mittel stehen in den Haushalten 2025 nicht zur Verfügung bzw. wurden bislang nicht ausreichend veranschlagt. Hierzu wäre mit dem Kämmerer ggfls. über einen Nachtragshaushalt zu sprechen.

Die Maßnahmen für die jeweilige Ortsgemeinde sollte als eine Gesamtmaßnahme betrachtet werden. Sodass hier nur ein Auftrag für beide Gemeinden vergeben werden müsste. Hierzu wird eine Vereinbarung aufgestellt und die Federführung läge bei der OG Zeltingen-Rachtig.

Die Aufteilung der Kosten erfolgt dann prozentual auf jede Ortsgemeinde gemäß folgendem Kostenschlüssel:

-

Geschätzte Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung Sanierungskonzept:

281.565,02 € netto (exkl. 19 % Mehrwertsteuer u. Baunebenkosten):

1.

Kostenanteil Zeltingen-Rachtig: 183.053,68 € netto = 65,01 %

2.

Kostenanteil Erden: 98.511,34 € netto =34,99 %

Bei einem gesamten Eigenanteil von 39.500 € brutto (inkl. 19 % Mehrwertsteuer und Baunebenkosten) wären das für die OG Zeltingen-Rachtig 25.678,95 € brutto und für die OG Erden 13.821,05 € brutto.

Im Nachgang der Abrechnung müsste die OG Erden ihren Anteil an die OG Zeltingen-Rachtig erstatten.

3.

Des Weiteren sollte man die Ausführung der weiteren Planungsleistungen, aufgrund der ermittelten Honorarsumme, über die zentrale Vergabestelle in einem wettbewerbsoffenen Verfahren ausschreiben.

Auch hier sollte die Aufteilung der Kosten prozentual auf jede Ortsgemeinde, gemäß aufgestellten Kostenschlüssel, erfolgen.

Die aufgetretenen Fragen bezüglich der Kostenverteilung/-umlegung sowie der rechtlichen Bedenken wurden durch den Vorsitzenden aufgenommen und werden im Anschluss geklärt.

Aufgrund der sachlichen Unklarheiten und der rechtlichen Fragen beschloss der Gemeinderat die Beschlussfassung zu vertagen.

Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Pflege der Kreisverkehrsbepflanzung Erden-Lösnich

Im Rahmen der Neugestaltung des Kreisverkehrs der Ortsgemeinden Erden und Lösnich wurden die Pflegeleistungen über fünf Jahre (2019-2024) ausgeschrieben. Diese sind im Jahr 2024 letztmalig durchgeführt worden.

Aufgrund der fehlenden Nachfolgebeauftragung wird von Seiten der Verwaltung die Ausschreibung der Leistungen, orientiert an dem damaligen Leistungsverzeichnis, angeregt. Da bereits ein Leistungsverzeichnis vorliegt, empfiehlt sich eine leistungsbezogene Vergütung und keine Abrechnung auf Stundenbasis.

Vorgesehen sind in diesem Rahmen:

Zwei Pflegegänge der Pflanzflächen, bestehend aus hacken der Flächen und Entfernung von Unkraut

Wässerung der Flächen (Orientierungswert von 30 Wässerungen pro Jahr und 10 l/m²)

Zwei jährliche Pflegeschnitte (1.Schnitt im Februar, 2.Schnitt im Spätsommer/Herbst mit Entsorgung des Grünschnitts)

Kontrolle der Beete und Pflanzen auf Schädlinge/Krankheiten – Eine ggf. notwendige Behandlung wird separat beauftragt

Eine Abrechnung von zusätzlich notwendigen Pflegegängen kann nach Beauftragung durch die Ortsgemeinden zusätzlich vergütet werden.

Der Dienstleistungsvertrag soll über 2 Jahre laufen und verlängert sich jeweils zweimal automatisch, sollte er nicht von einer der Parteien gekündigt werden.

Bevor die Ausschreibung erfolgen kann, ist eine Zustimmung beider Ortsgemeinden notwendig. Die Ortsgemeinde Lösnich hatte sich bereits in Sitzung vom 02.06.2025 für eine Ausschreibung ausgesprochen.

Der Ortsgemeinderat Erden lehnte die Leistungen zur Pflege des „Kreisverkehrs Erden-Lösnich“ aufgrund ihrer fehlenden Zuständigkeit ab.

Nach den vertraglichen Vereinbarungen ist allein die Ortsgemeinde Lösnich für die Pflege und Bepflanzung des Kreisverkehres verantwortlich.

Daher wird beabsichtigt sich nach wie vor entsprechend des Vertrages an den Pflegekosten zu beteiligen, sofern diese sich nicht erheblich erhöhen.