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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 3/2023
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12.12.2022

Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2023

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung und zu diesem Tagesordnungs-punkt erteilte der Vorsitzende dem Revierleiter Michael Koch sowie Forstamtleiter Valentin Ehret das Wort. Revierleiter Ehret gab zunächst einen Überblick über die fortwirtschaftliche Lage der Gemeinde Longkamp des Jahres 2022.

Daraufhin thematisierte er insbesondere den Zustand des Waldes unter dem Einfluss des Holzschädlings. Demnach sind Waldbereiche den Käfern verfallen, weshalb Herr Koch auf die damit einhergehenden ökologischen und wirtschaftlichen Schäden für die Holzwirtschaft aufmerksam machte.

Anschließend sprach er den voraussichtlichen Gewinn, der aus dem geplanten Forstwirtschaftsplan des Jahres 2023 hervorgehen soll, an. Die Ertragssumme von 136.627 € steht der Aufwandssumme von 127.822 € entgegen. Somit ergibt sich einen geplanten Gewinn aus der Forstwirtschaft von insgesamt 8.805 €.

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2023 einstimmig zu.

Beratung und Beschlussfassung über das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Nach Bekanntgabe des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes beriet Forstamtsleiter Ehret ausführlich über die Umsetzung der geforderten Kriterien des Förderprogramms, um die Zuwendungen für die Gemeinde zu erhalten.

Insgesamt stehen bis 2026 900 Millionen Euro bundesweite Mittel dafür bereit. Dabei ist bei Einhaltung der Förderkriterien für die Ortsgemeinde Longkamp mit einer Fördersumme von bis zu 100€ je Jahr und Hektar zu rechnen. Von wichtiger Bedeutung ist dabei neben der Einhaltung der 12 Förderkriterien, dass die Waldbewirtschaftung einem Verpflichtungs-zeitraum von 10 bzw. 20 Jahren unterliegt.

Die Prüfung erfolgt über ein Audit durch PEFC (transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

Die Ortsgemeinde Longkamp beschließt, nach umfassender Beratung durch das Forstamt Traben-Trarbach, die Umsetzung der Kriterien des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes, um die Chance auf Zuwendungen aus dem Förderprogramm zu erhalten. Die Umsetzung der Kriterien erfolgt im Rahmen der Beförsterung.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme der Spende eines Spielgerätes zur Aufwertung des Spielplatzes

Zunächst wurde der Sachverhalt besprochen, der zur Beratung über die Annahme einer Spende eines Spielgerätes für den Spielplatz führte.

Demnach hat der Turnverein Kommen-Longkamp 1985 e.V. angeboten, der Ortsgemeinde ein Spielgerät im Wert von 5.527,55 € zu spenden.

Der Gemeinderat beschließt, die Sachspende im Gegenwert von 5.527,55 € gemäß § 94 Abs.3, Satz 1 GemO anzunehmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende für die Anschaffung einer neuen Sitzgruppe, Flur 9 Nr. 102/26

Herr Lehnen hat angeboten einen Betrag in Höhe von 2.000,00€ für die Anschaffung einer neuen Sitzgruppe für das Grundstück Flur 9 Nr. 102/26 zu spenden.

Der Gemeinderat beschließt, die Spende in Höhe von 2.000,00€ gem. § 94 Abs. 3 Satz 1 GemO anzunehmen.

Mitteilungen und Anfragen

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder über folgende Sachverhalte:

- Kommunaler Finanzausgleich (KFA)

Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Kommunen hat nach ersten Einschätzungen der Verbandsgemeindeverwaltung auch negative Auswirkungen auf die Finanzen der Ortsgemeinde Longkamp. Dabei wird die Schlüsselzuweisung ab dem kommenden Jahr schätzungsweise um ca. 27.000 € sinken.

Ein für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde besonders gravierender Einschnitt dürfte die im KFA vom Land geforderte Erhöhung der Realsteuer-Sätze bedeuten.

So soll in der Haushaltsplanung der Ortsgemeinde für das Jahr 2023 die Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) von 300 auf 345 Punkte erhöht werden.

Die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen sind) soll nach den Empfehlungen des Landes von 365 auf 465 Punkte angehoben werden.

Nur hinsichtlich der Höhe der Gewerbesteuer ist im Jahr 2023 kein Handlungsbedarf für die Ortsgemeinde erforderlich.

Aus Sicht des Vorsitzenden ist - da eine Nichtumsetzung weitere Einnahmeausfälle für die Ortsgemeinde mit sich bringen würde - die Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze im Rahmen der kommenden Haushaltsberatung und -planung alternativlos.

Dem Vorsitzenden ist bewusst, dass dies gerade auch im Bereich der Grundsteuer B zusammen mit der derzeit stattfindenden Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger eine schmerzliche Steuererhöhung mit sich bringen wird. Dies habe jedoch die Ortsgemeinde Longkamp nicht zu vertreten.

- Aus Sicht der Ortsgemeinde Longkamp aber auch der Verbandsgemeindewerke (Wasser- und Abwasser) Bernkastel-Kues ist eine dringende Sanierung der L 187 in der Ortslage Longkamp (Andreasstraße und Trarbacher-Straße) erforderlich.

Der Vorsitzende hat auf eine Anfrage der Landtagsabgeordnete Karina Wächter in ihrem Wahlkreis zu dem Thema „Sanierungsbedürftige Landesstraßen“ darum gebeten, die L187 in der Ortslage zu benennen. Dies ist erfolgt und durch die Landtagsabgeordnete an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz weitergeleitet worden.

Auch die Landtagsabgeordnete Tamara Müller wurde aus dem Gemeinderat heraus gebeten, sich dem Thema der Sanierung der L187 in der Ortslage anzunehmen.

Ergänzend soll zusammen mit Bürgermeister Leo Wächter in einem Termin mit der Planungsabteilung des Landesbetrieb Mobilität in Trier für die Aufnahme der L187 in den kommenden Investitionsplan geworben werden.

- Das Sanierungsmanagement Quartierskonzept vom IFAS Institut Birkenfeld kann in Longkamp bedingt durch die Corona Pandemie ohne Kosten für Ortsgemeinde um 1 ½ Jahr verlängert werden.

Nach kurzer Beratung sprach man sich für die Weiterführung des Sanierungsmanagement Quartierskonzept aus.

Insbesondere die gestiegenen Energiepreise werden vermutlich den Beratungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger in Longkamp in der nächsten Zeit ansteigen lassen.

Wer konkrete Fragen rund um die bisher in öffentlichen Veranstaltungen behandelten Themen hat, der kann seine Fragen gerne per E-Mail unter sanierungsmanagement@longkamp.org stellen.

Regelmäßige Informationen sind zu finden auf der Webseite www.Longkamp.de/die-gemeinde/zukunftsentwicklung.

- Jugendraum

Nach einer erneuten Kontaktaufnahme mittels E-Mail teilte Herr Brunnhuber (Mitarbeiter) dem Vorsitzenden telefonisch mit, die Firma WBE Containers EOOD habe Betriebsferien (15.12 - 30.01.22). Er habe aber Kontakt mit den Planern und rechne spätestens Anfang Januar 2023 mit der Übersendung der Statik und dem Wärmeschutznachweis für die Container. Diese sind der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich noch im Rahmen der Baugenehmigung nachzureichen.

Weiter habe Herr Brunnhuber in dem Telefonat mitgeteilt das er davon ausgehe, dass nach Vorlage der Unterlagen dann spätestens im Februar 2023 die Fundamente für den Jugendraum hergestellt werden können.

Mit einer Lieferung der Container könne nach jetzigen Planungen im März 2023 gerechnet werden.

- Landrat Gregor Eibes hat über die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues Verantwortliche der Ortsgemeinden und Städte zur Vorstellung des ÖPNV-Konzepts „Rheinland-Pfalz Nord - Linienbündel Wittlich-Land und Hunsrück“ am 21.12.2022 in die Kreisverwaltung eingeladen.

In einer Informationsveranstaltung soll u.a. die Weiterentwicklung des ÖPNV im Hunsrück vorgestellt werden. Das Konzept für die Linienbündelung im Hunsrück wird auf den 01. August 2024 vorgezogen.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Gemeinderat beschloss der für die Gemeinde kostenneutralen Pflasterung eines Gemeindeweges durch Anlieger zuzustimmen.

Der Gemeinderat stimmte dem Ankauf eines Waldgrundstückes zu.

Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Abgabenangelegenheit.