Gemäß den Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes dürfen in gesetzlich festgelegten Ausflugsorten - dazu zählt auch die Stadt Bernkastel-Kues - bestimmte Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zwischen 11.00 Uhr und 20.00 Uhr für die Dauer von bis zu 8 Stunden geöffnet sein. Diese Regelung gilt an den 40 dem 01. November vorausgehenden Sonn- und Feiertagen, d.h. im Jahr 2024 vom Sonntag, dem 17. März 2024 bis zum 31. Oktober 2024, für Verkaufsstellen, die in erheblichem Umfang folgende Waren führen:
Badegegenstände, Devotionalien (Gegenstände, die eine religiöse Bedeutung haben z.B. Heiligenbilder und Kreuze), frische Früchte, Getränke, Milch- und Milcherzeugnisse, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen, Bild- und Tonträger, Zeitungen, Zeitschriften sowie Waren, die für Bernkastel-Kues kennzeichnend sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Ausnahmeregelung nur vom 17. März 2024 bis zum 31. Oktober 2024 gilt und die betroffenen Verkaufsstellen ab 01. November 2024 an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen.
Darüber hinaus gelten u.a. folgende Ausnahmeregelungen:
| 1. | Verkaufsstellen dürfen für die Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften | |
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| - | an allen Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr für die Dauer von bis zu 5 Stunden, |
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| - | am 24. Dezember (wenn sonntags) jedoch nur bis 14.00 Uhr geöffnet sein. |
| 2. | Verkaufsstellen dürfen für die Abgabe von Bäcker- und Konditorwaren | |
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| - | an allen Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme des zweiten Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertages in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr für die Dauer von bis zu 5 Stunden, |
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| - | am 24. Dezember (wenn sonntags) jedoch nur bis 14.00 Uhr geöffnet sein. |
| 3. | Verkaufsstellen dürfen für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen sowie landwirtschaftlichen Produkten *) | |
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| - | an allen Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme des zweiten Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertages in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr für die Dauer von bis zu 5 Stunden, |
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| - | am 24. Dezember (wenn sonntags) jedoch nur bis 14.00 Uhr geöffnet sein. |
| 4. | Verkaufsstellen dürfen für die Abgabe von Blumen, Pflanzen und pflanzlichen Gebinden einschließlich Zubehörartikeln | |
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| - | an allen Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme des zweiten Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertages in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr für die Dauer von bis zu 5 Stunden, |
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| - | am 24. Dezember (wenn sonntags) jedoch nur bis 14.00 Uhr geöffnet sein. |
*) Für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen und von landwirtschaftlichen Produkten darf die Verkaufsfläche (Grundfläche), auf der diese Produkte zum Verkauf an jedermann in der Verkaufsstelle vorgehalten werden, 100 qm nicht überschreiten. Verkaufsstelleninhaber haben in der Verkaufsstelle einen Plan über die Verkaufsfläche vorzuhalten.
Bei der Festlegung der Öffnungszeiten ist die Zeit des Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen.
In allen Fällen sind die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen an der Verkaufsstelle von außen deutlich sichtbaren Aushang bekannt zu machen.
Bernkastel-Kues, 11.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
- Fachbereich IV - Bürgerdienste –