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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung

der Ortsgemeinde Monzelfeld vom 07.01.2025 über die Einziehung eines Wirtschaftsweges (Teilbereich)

in der Gemarkung Monzelfeld

Auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.03.2023 (GVBl. S. 71) in Verbindung mit

§ 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl I S. 2794), hat der Ortsgemeinderat Monzelfeld in seiner Sitzung vom 12.12.2024 die folgende Satzung beschlossen. Diese wird nach Zustimmung durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 03.09.2024 nachstehend bekannt gemacht:

§ 1

Der im Flurbereinigungsverfahren Monzelfeld entstandene Wirtschaftsweg, mit der heutigen Bezeichnung

1. Gemarkung Monzelfeld, Flur 5 Flurstück Nr. 310/24 (Teilfläche auf einer Länge von ca. 50 m)

wird in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsweg eingezogen. Die Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg und die sich daraus ergebenden Nutzungsrechte werden hiermit aufgehoben. Der Wirtschaftsweg-/Teil-bereich ist in der nachstehenden Anlage (Übersichtsplan), der Bestand-teil dieser Satzung ist, in gelber Farbe gekennzeichnet.

§ 2

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Monzelfeld, den 07.01.2025
Gez.:
Anette Roth
(Ortsbürgermeisterin)

Anlage:

Übersichtsplan Einziehung Wirtschaftsweg Gemarkung Monzelfeld, Flur 5 Flurstück 310/24

Hinweis

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues

Begründung

zur Satzung der Ortsgemeinde Monzelfeld

vom 07.01.2025

über die Außerdienststellung (Einziehung) eines Wirtschaftswegen (Teilbereich)

in der Gemarkung Monzelfeld

Das folgende Grundstücke Gemarkung Monzelfeld wurde als gemeindeeigener Wirtschaftsweg ausgewiesen:

1. Gemarkung Monzelfeld, Flur 5 Flurstück Nr. 310/24 (Teilfläche auf einer Länge von ca. 50 m)

Dieses Grundstück wurde früher zur Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen genutzt.

Die Fläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Monzelfeld, Flur 5 Flurstück 310/24 wird auf einer Länge von ca. 50 m im Bebauungsplan als Erschließungsstraße ausgewiesen. Die restliche Fläche verbleibt als Wirtschaftsweg.

Da die Wirtschaftswege rechtlich im Rahmen eines Bodenordnungs-verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz entstanden sind, ist vor einer Veränderung eine Einziehung im Wege eines Satzungsverfahrens gem. § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz erforderlich.

Die Öffentlichkeit wurde durch entsprechende Bekanntmachung vom 29.06.2023 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (Mittelmosel-Nachrichten Ausgabe 26/2023) auf die vorgesehene Einziehung aufmerksam gemacht. Es wurde Gelegenheit zu Einwendungen in der Zeit vom 30.06.2023 bis einschließlich 30.09.2023 (3 Monatszeitraum) gegeben. Es wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

Monzelfeld, den 07.01.2025
Gez.:
Anette Roth
(Ortsbürgermeisterin)