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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung des Bebauungsplans „Flächenphotovoltaikanlagen Kleinich“ in der Ortsgemeinde Kleinich

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kleinich hat am 04.03.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde der Planentwurf gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB fand im Zeitraum vom 07.06.2024 bis einschließlich 08.07.2024 in Form einer Veröffentlichung auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt. Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues eingesehen werden. In der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, die Planung zu billigen und die Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Maßgebend sind der Entwurf der Planurkunde in der Fassung von Dezember 2024, die Textfestsetzungen von Dezember 2024, die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung von Dezember 2024 sowie der Umweltbericht in der Fassung von November 2024.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans

Das Plangebiet befindet sich südwestlich und nordöstlich der Ortslage Kleinich. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus den beiden besonders abgedruckten Kartenausschnitten (innerhalb der schwarz-unterbrochenen Linie; siehe Teilplan 1 und Teilplan 2). Es sind folgende Parzellen von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffen:

Teilplan 1: Gemarkung Ilsbach, Flur 1, Flurstück Nr. 70, Flur 2, Flurstücke Nr. 2 (teilweise), 3, 5, 6 (teilweise), 7, 9/1; Gemarkung Götzeroth, Flur 1, Flurstücke Nr. 29, 30, 31, Flur 4, Flurstücke Nr. 40/1, 42, 43, 44, 46/1, 49 (teilweise), 60 (teilweise), 61, 62; Gemarkung Ilsbach, Flur 4, Flurstück Nr. 1 (teilweise); Gemarkung Götzeroth, Flur 6, Flurstück Nr. 26/4 (teilweise)

Teilplan 2: Gemarkung Thalkleinich, Flur 5, Flurstücke Nr. 4, 6, 7, 8, 9 (teilweise), 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 (teilweise), 17 (teilweise), 55, 56 (teilweise); Gemarkung Thalkleinich, Flur 7, Flurstücke Nr. 12/1, 13/1, 52/15, 53/15; Gemarkung Thalkleinich, Flur 7, Flurstück Nr. 16.

Ziele und Zwecke der Planung

Im Rahmen der seitens der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues erstellten Standortkonzeption wurden geeignete Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen herausgearbeitet, darunter ebenfalls Standorte in der Ortsgemeinde Kleinich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans möchte die Ortsgemeinde Kleinich auf Grundlage der genannten Standortkonzeption zusammen mit der Schoenergie Betrieb Holding GmbH auf mehreren Potentialflächen (siehe Teilplan 1 und Teilplan 2) Photovoltaik-Freiflächenanlagen entwickeln. Es sollen die planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „sonstigen Sondergebiets“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlagen“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Veröffentlichung im Internet

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 24.01.2025 bis einschließlich 24.02.2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt.

Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:

1.

2 Planurkunden (Teilplan 1 und Teilplan 2) mit zeichnerischen Festsetzungen; Textfestsetzungen als separate Fassung,

2.

einer Begründung, diese beinhaltet den städtebaulichen Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans und

3.

einem Umweltbericht.

Im Rahmen des Planverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen, Unterlagen und Stellungnahmen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden: Brutvogeluntersuchung und Biotoptypenkartierung im Bereich der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlagen bei Kleinich; Sichtfeldanalyse.

Zusammengefasst sind unter anderem folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Der Entwurf des Raumordnungsplans (2014) weist untergeordnete Flächenanteile in den Teilflächen K1, K3, K5 und K6 als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft aus. Diese Flächen können nach dem Rückbau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen führt außerdem zum Verlust von Biotopstrukturen geringer bis sehr hoher Wertigkeit. Nicht ausgeschlossen werden kann der Verlust von Feldlerchenrevieren. Zudem befinden sich innerhalb des Plangebiets nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) pauschal geschützte Biotope. Die gesetzlich geschützten Biotope werden bei der Bebauung durch die Module ausgespart und teilweise zum Erhalt festgesetzt (K3).

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen eingegangen:

Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH vom 11.06.2024: Berücksichtigung „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen

Stellungnahme Forstamt Traben-Trarbach vom 12.06.2024: Hinweis auf die einzuhaltenden Sicherheitsabstände (30 m) von Wald zu baulichen Anlagen

Stellungnahme Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 25.06.2024: Hinweis auf gesetzlich geschütztes Grünland; Erforderlichkeit von Hecken- und Baumpflanzungen, dort wo keine Sichtverschattung der Anlagen durch bereits vorhandenen Gehölze oder Wald vorhanden ist; Forderung einer Sichtfeldanalyse; Erforderlichkeit von Retentionsbecken beziehungsweise Rückhaltemulden; Berücksichtigung „Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Solarparks“ des Hermann-Hoepke-Instituts der TH Bingen

Stellungnahme Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft Bodenschutz Trier vom 19.06.2024: Betrachtung folgender Aspekte: eventuelle Abflussverschärfung je nach Wegeführung und Ausrichtung der Modultische zur Hangneigung, Möglichkeiten der Abflussminderung und randliche Eingrünung der Anlage; Erforderlichkeit von Rückhaltemulden

Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom

24.01.2025 bis einschließlich 24.02.2025

im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: – Verwaltung und Bürgerdienste -, – Amtliche Bekanntmachungen -, – Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung -) oder per -shortcut- www.bernkastel-kues.de/beteiligung veröffentlicht.

Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 119) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr). Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan in das zentrale Internetportal des Landes unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch an a.erz@bernkastel-kues.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Kleinich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Kleinich, den 06.01.2025
gez.
(DS) Burkhard Born
Ortsbürgermeister