Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in öffentlicher Sitzung am 04.07.2023 die Aufstellung der 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Ausweisung von Sondergebietsflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich der Ortsgemeinden Hochscheid, Kleinich und Kommen beschlossen. In der öffentlichen Verbandsgemeinderatssitzung am 19.12.2023 wurde der Entwurf der 6. Teilfortschreibung und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 01.03.2024 bis einschließlich 02.04.2024 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls in diesem Zeitraum durchgeführt. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Bernkastel-Kues am 26.09.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange behandelt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurden beschlossen.
Umfang des Plangebiets
Die Geltungsbereiche der Einzelfortschreibung sind auf den nachfolgenden Karten ersichtlich:
Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates am 26.09.2024 hat der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB durchgeführt. Der Planentwurf zur 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich der Ortsgemeinden Hochscheid, Kleinich und Kommen in der Fassung vom August 2024 wurde gebilligt und die Veröffentlichung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Am Entwurf der 6. Teilfortschreibung haben sich nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden folgende Änderungen ergeben:
| • | Die Trinkwasser-Transportleitungen aus der Stellungnahme der VG-Werke Bernkastel-Kues vom 19.03.2024 wurden in die Planung aufgenommen (Planzeichnung und Begründung) |
| • | Die Eingabe des Forstamtes Traben-Trarbach vom 26.03.2024 wurde berücksichtigt. Auf eine Überplanung des im geltenden FNP zum Erhalt dargestellten „Strukturreichen Gebiete mit Gehölzstrukturen zur Einbindung von Ortsrändern“ wird verzichtet. Der Geltungsbereich der Änderung wurde entsprechend verkleinert. |
| • | Der Stellungnahme der Kreisverwaltung vom 04.04.2024 folgend werden geschütztes Grünland aufgrund der amtlichen Grünlandkartierung als auch die im Rahmen von projektbezogenen Kartierungen festgestellten Wiesen mit Schutzstatus aus den Änderungsbereichen entnommen. |
| • | Auf Anregung der SGD Nord, Referat Naturschutz vom 15.03.2024 wurden aufgrund bereits vorliegender Kartierungen die Geltungsbereiche aus der Planung genommen, die aus naturschutzfachlicher Sicht nicht oder nur mit hohem Kompensationsaufwand verwirklicht werden können. |
Der Entwurf der 6.Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich der Ortsgemeinden Hochscheid, Kleinich und Kommen besteht aus:
| 1. | Planurkunde mit der zeichnerischen Darstellung der Änderungsbereiche und |
| 2. | Begründung mit integriertem Umweltbericht. |
| Teil A – Begründung: |
| • Anlass und Ziel der Planung |
| • Verfahren |
| • Lage und Größe der Änderungsbereiche |
| • Inhalt der Änderung |
| • Berücksichtigung der Ergebnisse der Landesplanerischen Stellungnahme |
| • Geplante Vorhaben |
| • Erschließung |
| • Anpassung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung |
| • Landwirtschaft |
| • Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (2022) mit integrierter Landschaftsplanung |
| • Darstellungen des Landschaftsplanes |
| • Planungsalternativen |
| • Vorgaben und Hinweise an die verbindliche Bauleitplanung |
| • Denkmalschutz |
| Teil B – Umweltbericht: |
| • Bestand |
| • Umgebungsnutzung |
| • Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen |
| • Kumulationswirkung |
| • Darstellung Konfliktsituation |
| • Maßnahmen zur Verwirklichung der Planung |
| • Allgemeinverständliche Zusammenfassung |
| Zusammenfassend sind folgende Arten umweltbezogener Informationen (in Themenblöcken zusammengefasst) verfügbar: |
| • Nationale und internationale Schutzgebiete |
| • Amtliches Biotopkataster |
| • Schutzgut Boden |
| • Schutzgut Wasser |
| • Schutzgut Klima / Luft |
| • Schutzgut Pflanzen und Tierwelt |
| • Landschaftsbild und Erholungsstruktur |
| • Schutzgut Mensch |
| • Kultur- und sonstige Sachgüter |
| • Immissinsschutz |
| Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen eingegangen: |
| • Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH vom 06.03.2024: Berücksichtigung „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen |
| • Stellungnahme Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 04.04.2024: |
| * Landwirtschaft: Überständerung von Grünland mit hoher ökologischer Wertigkeit mit PV-Modulen führt durch die Beschattung und veränderte Nutzung immer zu einer Verschlechterung des Zustandes und eine Aufwertung ist lediglich auf Ackerflächen oder intensiv genutzten Weidelgraswiesen/ Vielschnittswiesen zu erwarten (gegebenenfalls Einbuchung in das Ökokonto der Ortsgemeinde) |
| * Naturschutz: Berücksichtigung der Artenwahl der Hecken- und Baumpflanzungen; Begrenzung der Höhe der Zaunanlage auf max. 2m, sodass Kleinsäuger das Plangebiet weiterhin passieren können |
| * Starkregen: Überprüfung der Auswirkungen von Starkregenereignissen; Errichtung von Retentionsbecken/ Rückhaltemulden |
| * Flora und Fauna: Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage nur mit einer bodenkundlichen Baubegleitung gemäß § 4 Abs. 5 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) oder außerhalb der niederschlagsreichen Wintermonate (April – Oktober), bei Errichtung im Zeitraum April – Oktober ist eine ökologische Baubegleitung gemäß § 9 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz RLP erforderlich; Berücksichtigung Bauzeitenregelungen |
| * Wildtierkorridor: Errichtung von Wildtierkorridoren |
| * Kleinich, Kommen, Hochscheid: Herausnahme von Flächen |
| • Stellungnahme SGD Nord Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Trier vom 02.04.2024: Betrachtung der Wirkungen von Starkregenereignissen |
| • Stellungnahme Westnetz GmbH Regionalzentrum Trier vom 13.03.2024: Hinweise bezüglich der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern |
Die der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates am 26.09.2024 zugrunde liegende Abwägungstabelle mit den Eingaben im frühzeitigen Beteiligungsverfahren wird mit veröffentlicht und kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues eingesehen werden.
Die Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt.
Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zur 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes werden in der Zeit vom
24.01.2025 bis einschließlich 24.02.2025
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
www.bernkastel-kues.de (siehe unter: – mVerwaltung und Bürgerdienste -, – Amtliche Bekanntmachungen -, – Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung -) oder per -shortcut- www.bernkastel-kues.de/beteiligung veröffentlicht.
Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden ausgelegt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 116) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr). Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zur 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Veröffentlichung der Planunterlagen können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der oben genannten Stelle vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) eingereicht oder per E-Mail an j.klar@bernkastel-kues.de gerichtet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Ebenfalls wird hiermit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.