Herr Mirko Dornbach hat die Wahl in den Gemeinderat aufgrund seiner Direktwahl zum Ortsbürgermeister nicht angenommen. Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 Abs. 3 KWG Herr Marco Scherr, 54539 Ürzig, berufen.
Gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Nachberufung.