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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kommen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung des Bebauungsplans „Flächenphotovoltaikanlagen Kommen“ in der Ortsgemeinde Kommen

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kommen hat am 18.11.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Flächenphotovoltaikanlagen Kommen“ gefasst, welcher am 18.12.2025 bekanntgemacht wurde. Aufgrund dessen, dass sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans seit der o.g. Beschlussfassung geändert hat, wurde der Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2025 in öffentlicher Sitzung am 07.07.2026 aufgehoben.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kommen hat sodann am 07.07.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen.

In der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2025 wurde weiterhin der Planentwurf gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 19.12.2025 bis einschließlich 02.02.2026 in Form einer Veröffentlichung auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt. Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues eingesehen werden. In der öffentlichen Sitzung vom 07.07.2026 hat der Gemeinderat beschlossen, die Planung zu billigen und die Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Maßgebend sind der Entwurf der Planurkunde, die Textfestsetzungen, die Begründung zum Bebauungsplan sowie der Umweltbericht in der Fassung von Juni 2026.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortslage Kommen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem besonders abgedruckten Kartenausschnitt. Es sind folgende Parzellen von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffen:

Ko 1: Gemarkung Kommen, Flur 11, Flurstücke Nr. 51 (teilweise), 52,53, 54, 55/1, 56/1, 58 (teilweise), 59 (teilweise), 60, 61, 64/1 (teilweise), 77, 78, 79/1, 79/2, 79/3 und 82 (teilweise)

Ko 2: Gemarkung Kommen, Flur 11, Flurstücke Nr. 102/1 (teilweise) und 103/1 (teilweise)

Ko 3: Gemarkung Kommen, Flur 11, Flurstücke Nr. 104/2 (teilweise) und 105 (teilweise)

Ziele und Zwecke der Planung

Im Rahmen der seitens der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues erstellten Standortkonzeption wurden geeignete Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen herausgearbeitet, darunter ebenfalls Standorte in der Ortsgemeinde Kommen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans möchte die Ortsgemeinde Kommen auf Grundlage der genannten Standortkonzeption zusammen mit dem Investor auf mehreren Potentialflächen Photovoltaik-Freiflächenanlagen entwickeln. Es sollen die planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „sonstigen Sondergebiets“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlagen“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Veröffentlichung im Internet

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 24.07.2026 bis einschließlich 07.09.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues.

Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:

1.

Planurkunde mit zeichnerischen Festsetzungen; Textfestsetzungen als separate Fassung,

2.

einer Begründung, diese beinhaltet den städtebaulichen Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans und

3.

einem Umweltbericht.

Im Rahmen des Planverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen, Unterlagen und Stellungnahmen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:

Umweltbericht zum Bebauungsplan, Biotoptypenkartierung mit Bestandsplan (Plan 2); Artenschutzgutachten (Brutvögel, Horstkartierung)

Zusammengefasst sind unter anderem folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden/ Fläche (Baugrundverhältnisse, Versiegelung, Altablagerungen), Wasser (Grund- und Oberflächengewässer, Sturzflutgefahren und Abflusskonzentrationen), Klima/ Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Biotope, Artenschutz, NATURA-2000-Gebiete, geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG/ §15 LNatSchG), Landschaft und Erholung (Visuelle Wirkung, Landschaftsbild, Auswirkungen auf Wander- und Radwege), Mensch/ menschliche Gesundheit (Geräusch- und Lichtimmissionen), Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen eingegangen:

Hinweis zum Schutz des Tourismus als Leitökonomie; Hinweis zu Beachtung von Geräuschemissionen und Sichtachsen (DEHOGA RLP e.V.); Hinweis zu Abstandflächen zum Wald (Forstamt Hochwald); Hinweis zur Berücksichtigung von Kleindenkmälern und Grenzzeichen; Berichtspflicht bei Funden (GDKE Landesdenkmalpflege); Hinweis zur Fundstelle röm. Bestattungsplatz im Geltungsbereich; Ablehnen einer Überplanung mit Bodeneingriffen im betroffenen Areal; Anzeigepflicht vor Baumaßnahme; Hinweis zu Kleindenkmälern; Hinweise zur Anzeige archäologischer Funde (GDKE Landesarchäologie); Hinweise zu Boden und Baugrund, Bergbau/ Altbergbau, mineralische Rohstoffe und Geo-logiedatengesetz (Landesamt für Geologie und Bergbau); Hinweis zur Wahrung landwirtschaftlicher Flächen, Ablehnung der Feldlerchenmaßnahmen auf weiteren landwirtschaftlichen Flächen; Hinweis zur Bewirtschaftung zwischen Modulen (Landwirtschaftskammer); Hinweis zur Aussparung der vom LBM vorgesehenen Fläche für Entwässerungsmulde und Wahrung eines 15m Abstands (LBM Trier); Hinweis zu geschützten Wiesen (SGD Nord ONB); Hinweis zu Gewässerabständen (SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz); Hinweise zu Blendung, Boden und Was-serhaushalt (SGD Nord Gewerbeaufsicht); Hinweis zur Erschließung über geschützte Wiesen (Kennzeichnung im Plan oder Aussparung); Bitte um Reduzierung der RGV bei Beweidung; Aufforderung zur Erhöhung der Ausgleichsfläche Feldlerche auf 2.000 m² pro Revier; Hinweis zur Kleeeinsaat auf Ausgleichsflächen Feldlerche; Hinweis zur Reduzierung der Eingrünungshöhe (Hecke max. 3,5m) angrenzend an Offenland; Hinweise zu Lärmemissionen und Artenschutz; Hinweis zu Starkregen (Anlage von Mulden; Module parallel zu Höhenlinien); Hinweis zu Bodenkundlicher Baubegleitung (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Untere Naturschutzbehörde).

Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom

24.07.2026 bis einschließlich 07.09.2026

im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: >Verwaltung und Bürgerdienste<, >Amtliche Bekanntmachungen<, >Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung) oder per -shortcut- www.bernkastel-kues.de/beteiligung veröffentlicht.

Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 119) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr). Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan in das zentrale Internetportal des Landes unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch an a.erz@bernkastel-kues.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Kommen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Kommen, den 12.07.2026
Dienstsiegel
gez. Thomas Weber, Ortsbürgermeister