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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Ürzig über die Aufstellung des Bebauungsplans Teilgebiet „Vor`m Wehrbüsch, 2. Änderung, 1. Erweiterung“ sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ürzig hat am 01.07.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen. In der Sitzung des Gemeinderates Ürzig vom 01.07.2026 wurde der Planentwurf gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.

Das Plangebiet liegt nordwestlich des bestehenden Neubaugebietes auf dem Berg in Ürzig. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem besonders abgedruckten Kartenausschnitt. Es sind folgende Parzellen von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffen: Gemarkung Ürzig, Flur 11, Flurstücke 148/1, 156/6, 157, 158, 160/1, 160/2, 160/3, 161, 162, 181/9, 181/10 (teilweise) und 185/3.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen für die künftige Entwicklung der Gemeinde ausreichend Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden. Es sollen die planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt.

Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom 24.07.2026 bis einschließlich 07.09.2026 im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: >Verwaltung und Bürgerdienste<, >Amtliche Bekanntmachungen<, >Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung<) oder per -shortcut- www.bernkastel-kues.de/beteiligung veröffentlicht.

Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus

1.

einer Planurkunde mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie einer separaten Fassung der textlichen Festsetzungen,

2.

einer Begründung, die den städtebaulichen Teil mit der Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans beinhaltet,

3.

einem Umweltbericht.

Zusätzlich liegen folgende Fachgutachten mit aus: Baugrunduntersuchung mit geotechnischem Bericht, Geruchsimmissionsgutachten, Hydrogeologische Stellungnahme, Erläuterungsbericht zum Erschließungs- und Entwässerungskonzept, Geomagnetische Prospektion (Kampfmittel), schalltechnische Untersuchung, Verkehrsplanerische Begleituntersuchung.

Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliche leicht zu erreichende

Zugangsmöglichkeit in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme auf einem Lesegerät zur Verfügung gestellt:

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, (Zimmer 119) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 - 12.00 Uhr, montags: 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 - 18.00 Uhr). Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan in das zentrale Internetportal des Landes unter

https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch an j.oster@bernkastel-kues.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Ürzig deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit veröffentlicht wird.

Ürzig, den 15.07.2026
Dienstsiegel
gez. Dagmar Geib, I. Beigeordnete