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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 31/2022
Gemeindenachrichten
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 07.07.2022

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Erden

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Erden hatten die Möglichkeit, innerhalb der 14-tägigen Auslagefrist nach der Bekanntmachung vom 23.06 bis 06.07.2022 Vorschläge und Anregungen einzureichen, über die der Ortsgemeinderat zu entscheiden hat, bevor er über die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen entscheidet.

Abschließend stellte Bürgermeister Wächter fest, dass von Seiten der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Erden innerhalb der 14-tägigen Offenlage des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 keine Vorschläge oder Anregungen eingegangen sind.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Erden

Bürgermeister Leo Wächter erläuterte den Haushalt der Gemeinde Erden.

Kommunaler Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz

Gemäß Urteil vom 16.12.2020 ist der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz nicht landesverfassungskonform. Eine verfassungskonforme Neuregelung ist bis spätestens 01.01.2023 zu schaffen.

Grundsteuerreform

Zur Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse sowie den Wertverhältnissen der Grundstücke und der Gebäude zum Stichtag 01.01.2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft alle zur Feststellung des Grundsteuerwertes erforderlichen Angaben an das jeweilig zuständige Finanzamt machen. Die neue Grundsteuer ist ab 2022 zu zahlen. Im Zuge dieser Reform wurde die Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (Grundsteuer A) und Grundvermögen (Grundsteuer B) vorgenommen. Gebäude und Gebäudeteile, die dem Wohnzweck dienen und bisher der Grundsteuer A zugeordnet worden sind, werden zukünftig der Grundsteuer B unterworfen. Zudem sollen Brachflächen der neu geschaffenen Grundsteuer C unterworfen werden.

Die Festlegung der Gewerbesteuer steht noch aus.

Sonderzahlung zur Unterstützung der Corona Pandemie

Gemäß § 8a des Nachtragshaushaltsgesetzes wurden Kreisen und kreisfreien Städten Sonderzahlungen in Höhe von 25 € je Einwohner zuteil auf Anfrage teilte das Ministerium des Innern und für Sport mit, dass eine Verwendung der Sonderzahlungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig über die Verwendung oder die Weiterleitung der Mittel an die kreisangehörigen Gebietskörperschaften entscheidet. Ein Verwendungsnachweis sei dabei nicht notwendig. Auf Vorschlag der Kreisverwaltung beschloss der Kreistag am 13.12.2021 einen Betrag in Höhe von 1.000.000 € an die Verbandsgemeinden, die Stadt Wittlich und die Gemeinde Morbach auszuzahlen. Dieser Betrag ist den Gemeinden 2022 zur Verfügung gestellt worden.

Der Ministerrat hat am 23.11.2021 beschlossen, dass den Kreisen und kreisfreien Städten eine Sonderzahlung in Höhe von 12,50 € pro Einwohner zur Bewältigung der Folgen der Corona Pandemie zur Verfügung gestellt wird. Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich würde dies einen Betrag von rund 1,4 Mio. € ausmachen. Hiervon soll im Laufe des Jahres 2022 ein Betrag von 700.000 € an die Verbandsgemeinden ausgezahlt werden. Auf die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues entfällt hiervon ein Sockelbetrag von 40.000 € und einen einwohnerbezogenen Betrag von 187.214,49 € - In Einvernehmen der Stadt- und Ortsbürgermeister/-innen soll dieser Betrag vollständig an die Ortsgemeinden ausgezahlt werden. Eine Aufteilung soll anhand der Einwohnerzahl vorgenommen werden (Bei einem Sockelbetrag von 30.000 €). Für die Ortsgemeinde Erden würde dies eine Betrag von c. 5.225 € bedeuten.

Haushalt 2022

Jahresabschluss 2019 ist fertiggestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss tagte am 22.03.2022 in nicht öffentlicher Sitzung und am 07.07.2022 in öffentlicher Sitzung. Eine Feststellung und Entlastungserteilung erfolgen in der kommenden Sitzung.

Rückblick auf das Jahr 2020 - Verbesserung im Ergebnis (Ansatz minus 144.270,00 €; Ergebnis minus 10.741,98 €; Verbesserung 133.528,00 €) resultiert aus geringfügig höherem Ertrag (10.386,00 €) bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Aufwendungen (122.671,00 €). Die Reduzierungen resultieren vor allem aus der noch nicht ausgeführten Heizungsreparatur und den noch nicht Schlussabgerechneten Sanierungsmaßnahmen der Stromversorgungsanlage auf dem Wohnmobilstellplatz.

Erhöhung der Liquiditätskredite (Verbindlichkeiten gegenüber VG: 10.800,76 €) bei Keiner Aufnahme von Investitionskrediten.

Liquide Mittel zum 31.12.2020: 181.470,00 €

Rückblick auf das Jahr 2021 - erhebliche Verbesserung im Ergebnishaushalt (Ansatz: minus 132.690,00 €, Ergebnis: minus 27.000,00 €) resultiert aus einer noch nicht ausgeführten Heizungssanierung, der erhöhten Gewerbesteuer (80.000,00€) und dem verbesserten Finanzhaushalt von ca. 73.000,00 € gegenüber dem Planansatz.

Investitionskreditaufnahme 2021: keine

Liquide Mittel 31.12.2021: minus 26.953,90 €

Der Haushalt 2022 ist weiterhin durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst. Erholung der Wirtschaft in der EU bzw. Weltwirtschaft ist derzeit nicht abschätzbar. Experten gehen von einer Normalisierung Mitte des Jahres aus, weitere Unabwägbarkeiten werden durch den Ukrainekrieg und den daraus resultierenden Sanktionen der westlichen Welt gegenüber Russland hervorgerufen. Enorme Einflüsse auf die Wirtschaft sind zu erwarten. Die Aussagekraft des Planentwurfes ist daher schwierig zu bewerten. Von einer finanziellen Belastung der Haushalte der EU, des Bundes, der Länder und Kommunen ist auszugehen.

Der Gesamtbetrag der Erträge reduziert sich um ca. 92.940,00 € auf geplante 619.350,00 €. Die Aufwendungen reduzieren sich um 148.100,00 € auf geplante 693.300,00 €. Laut Plan entsteht damit ein Defizit von etwa 73.950 €.

Grundsteuer A und B bilden derzeit eine feste Konstante. Durch den Bundesgesetzgeber wird die Einheitsbewertung bebauter und unbebauter Grundstücke neu geregelt. Die Auswirkung auf die Grundsteuer ist entsprechend noch abzuwarten.

Die Prognose für die Gewerbesteuer des Jahres 2022 liegt bei 60.000 €. Dies stellt eine Minderung zum Vorjahr von etwa 20.000 € dar.

Die Einkommenssteuer steigt dagegen stetig an (2015: 124.700,00 €; 2022: 183.800,00 €).

Die Schlüsselzuweisung beläuft sich auf rd. 38.300,00 € (Aufgrund der höheren Steuerkraft pro Kopf im Jahr 2021 bei 54.354,00 €)

Die Personalkosten wurden geringfügig um 500,00 € reduziert und betragen planmäßig 16.950,00 €.

Die Umlagegrundlagen belaufen sich auf 390.248,00 € (2021: 124.700,00 €). Die Kreisumlage lag lieg unverändert bei 46,6% (+9.973,00 €) und die Verbandsgemeindeumlage bei unveränderten 26,75% (+5.514,00 €).

Geplante Investitionen liegen bei 29.911,00 €. Der Investitionsschwerpunkt liegt dabei bei dem Erwerb für Bauland (15.000,00 €) und der Anschaffung eines mobilen Hochwasserschutzes (10.000,00 €). Eine Kreditaufnahme von 25.000,00 € ist geplant.

Investitionskredite (voraussichtlich am 31.12.2022) 320.019,87 €.

Liquiditätskredite 31.12.2022: minus 64.983,90 €.

Die Einwohnerzahl der Gemeinde entwickelt sich positiv von 404 (2020) auf 418 (2021). Insgesamt ist die Ortsgemeinde Erden zu 1,11 % an der VG Umlage beteiligt - Im Vergleich hierzu stellt die Stadt einen Anteil von 39,35 %.

Da sich im Rahmen der Vorstellung des Haushaltsplanentwurfes keine weiteren gravierenden Fragen der Ratsmitglieder hierzu ergaben, beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung (einschl. Stellen- und Haushaltsplan) für das Haushaltsjahr 2022 als Satzung.

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 der Ortsgemeinde Erden gemäß § 114 Abs. 1 GemO

Durch die ruhenden Stimmrechte ist eine Beschlussfassung nicht möglich. Eine Beschlussfassung erfolgt in der kommenden Sitzung.

Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 gemäß §114 Abs. 1 GemO

Der Rat ist daher nicht beschlussfähig. Eine Beschlussfassung erfolgt in der kommenden Sitzung.

Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss zur Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des geplanten Baugebietes „Dortenwies / Wentelgeig“

a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 22.03.2022

Der in der Ortsgemeinderatsitzung am 22.03.2022 gefasste Satzungsbeschluss ist wegen eines redaktionellen Fehlers in dem der Beschlussfassung beigefügten Satzungsentwurfes aufzuheben. In § 4 -Inkrafttreten- wurde im letzten Satz das außer Kraft treten einer Satzung beschlossen, die nicht im Zusammenhang mit der Vorkaufsrechtssatzung „Dortenwies / Wentelgeig“ steht.

Der in der Ortsgemeinderatsitzung am 22.03.2022 gefaste Satzungsbeschluss wird wegen eines redaktionellen Fehlers im Satzungsentwurf aufgehoben.

b) Neufassung Satzungsbeschluss

Die ausgewiesenen Bauflächen in der Ortsgemeinde Erden stehen nur noch in einem geringen Umfange zur Verfügung und sind ausschließlich in privater Hand, sodass sich die Ortsgemeinde bemüht, weitere Mischbauflächen bereitzustellen. Im Rahmen dieser Bemühungen hält der Gemeinderat die Fläche im Bereich „Dortenwies/Wentelgeig“ für eine geeignete Möglichkeit. Aus diesem Grunde wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 25.11.2021 beschlossen, die Baulandentwicklung in diesem Bereich voranzutreiben. Damit die Flächen für die Ortsgemeinde verfügbar sind und um der bestehenden Nachfrage nach Bauflächen Rechnung zu tragen, sollen alle Flächen des künftigen Baugebietes von der Ortsgemeinde erworben werden.

Zur Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung soll daher nunmehr die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich des geplanten Baugebietes „Dortenwies“ aufgehoben und zugleich die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht Dortenwies/Wentelgeig erlassen werden.

Der Gemeinderat beschließt, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Bereich des geplanten Baugebietes „Dortenwies/Wentelgeig“ zu erlassen.

Die Verwaltung wird gebeten, die Satzung nach Ausfertigung durch die Ortsbürgermeisterin im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde bekannt zu machen und damit zur Rechtskraft zu bringen.

Beratung und Beschlussfassung über das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept, mit Maßnahmenübersicht

Mit der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes in der Ortsgemeinde Erden wurde das Planungsbüro Stadt-Land-Plus gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.09.2019 beauftragt. Mit der aktuell anstehenden Beschlussfassung der Maßnahmenübersicht soll auch das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept beschlossen werden.

Bei der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes wurden die Maßnahmen in einer Maßnahmenübersicht entsprechend definiert.

Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmenübersicht zur Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes.

Unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Maßnahmenübersicht wird hiermit auch das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über das Projekt „Gemeindehausentwicklung“

Seit Juni ist die „alte Schule“ der Ortsgemeinde nicht mehr vermietet. Die Nachnutzung ist bislang ungeklärt. Für eine Nachnutzung ist aufgrund des teilweise erheblichen Sanierungsbedarfes eine Investition durch die Ortsgemeinde nötig.

Als Nachnutzung wäre ein multifunktionales Konzept (soziale Begegnungsstätte, Jugendraum, Versammlungsraum für mehr als 25 - 30 Personen) denkbar. Auch eine teilweise Vermietung der oberen Etagen bei der Schaffung einer Begegnungsstätte im Erdgeschoss wurde durch den Rat diskutiert.

Eine Förderung über LEADER wäre zumindest für die Nutzung des Leerstandes unter Umständen denkbar. Hierzu müsste ein Antrag bis zum 15. Oktober 2022 eingereicht werden. Dazu müsste allerdings ein Planungsentwurf über die Leistungsphasen 1-4 durch ein Architekturbüro erstellt werden. Eine Ausschreibung wäre mit der Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung zu koordinieren.

Bevor eine Beauftragung erfolgt soll eine Beratung und Abstimmung aller Ratsmitglieder erfolgen, daher erfolgte keine Beschlussfassung.

Pflanzkonzept über die Begrünung des Ortskernes / Ersatz gefällter Bäume

Im Rahmen der gutachterlichen Einschätzung der Bäume im Gemeindeeigentum mussten in den vergangenen Jahren immer wieder Bäume in der Ortslage aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden. Dies wird auch zukünftig erforderlich sein.

Die Gemeinde beabsichtigt als Vorbeugung für diese Abgänge, für jeden verlorenen Baum eine Neupflanzung vorzunehmen. Bei der Wahl der Pflanzen soll dabei der Fokus auf Pflegeaufwand und Anpassung an den Klimawandel gelegt werden.

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich alle abgängigen Bäume und Gehölze insbesondere innerhalb der Ortslage, durch Neupflanzungen zu ersetzten.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für den Umbau der landwirtschaftlich genutzten Scheune, Gemarkung Erden, Flur 10, Flurstück 43, Zur Kapelle

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag her.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage für die Errichtung einer Doppelgarage, Gemarkung Erden, Flur 10, Flurstück 40/2

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag her.

Widmung von Verkehrsanlagen

Für verschiedene Gemeindestraßen, die vor Jahren/Jahrzehnten erstmals hergestellt wurden, sind die Akten über die förmliche Widmung nicht aufzufinden. Daher schlägt die Verwaltung zum eindeutigen Nachweis die nochmalige Widmung der Straßen vor. Ergänzend wird vorgeschlagen, alle derzeit bestehenden Straßen (nochmals) zu widmen, soweit nicht die Widmung aktenkundig ist. Es handelt sich derzeit um folgende Straßen:

Straßenbezeichnung

bestehend aus den Grundstücken, Gemarkung Erden

Im Hostert

Flur 7, Flurstück 824/10 und Flur 10, Flurstück 35 tlw.

Zur Kapelle

Flur 11, Flurstück 1

Talweg

Flur 10, Flurstück 9

Fährstraße

Flur 7, Flurstück 784/2

Paulinerstraße

Flur 7, Flurstück 760/5

Im Unterdorf

Flur 7, Flurstücke 708/5 tlw., 708/4

Hauptstraße

Flur 9, Flurstück 75 tlw., Flur 10, Flurstück 44, Flur 7, Flurstück 816/4, Flur 11, Flurstück 40

Auf der Geig

Flur 9, Flurstück 41/2 tlw.

Poststraße

Flur 10, Flurstück 57

Die Widmung der Ortsstraßen „Im Oberdorf“ und „Am Moselufer“ erfolgt separat, da vorab noch eine Genehmigung des LBM einzuholen ist.

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

Straße Im Hostert

„Der Gemeinderat beschließt, die Straße gemäß § 36 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen“

Straße Zur Kapelle

„Der Gemeinderat beschließt, die Straße gemäß § 36 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen“

Straße Talweg

„Der Gemeinderat beschließt, die Straße gemäß § 36 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen“

Straße Fährstraße

„Der Gemeinderat beschließt, die Straße gemäß § 36 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen“

Straße Paulinerstraße

„Der Gemeinderat beschließt, die Straße gemäß § 36 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen“

Straße Im Unterdorf

„Der Gemeinderat beschließt, die Straße gemäß § 36 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen“

Straße Hauptstraße

Beschluss wird ausgesetzt

Straße Auf der Geig

„Der Gemeinderat beschließt, die Straße gemäß § 36 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen“

Straße Poststraße

„Der Gemeinderat beschließt, die Straße gemäß § 36 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen“

Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Instandsetzung „Hauptstraße“

Im beschlossenen Haushalt ist die Instandsetzung der Pflasterung der Hauptstraße veranschlagt worden. Eine Instandsetzung der Pflasterung ist aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde notwendig. Eine Kostenschätzung von Seiten der Verwaltung liegt nicht vor.

Der Gemeinderat beschließt die Verbandsgemeinde mit einer Kostenschätzung zu beauftragen. Eine Ausschreibung ist in Benehmen mit der Ortsgemeinde herzustellen.

Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung zur Reparatur der Weinbergsmauer „Herzlei“

Die Weinbergsmauern am Erdener Treppchen im Bereich „Herzlei“ wurden bereits im vergangenen Jahr begutachtet. Eine Reparatur der Aufbruchstellen steht aus.

Um die Auftragsvergabe vorbereiten zu können, benötigt die Ortsgemeinde eine Ermittlung zum möglichen Kostenrahmen.

Der Gemeinderat beschließt, die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Erstellung einer Kostenschätzung zu beauftragen. Eine Ausschreibung ist in Benehmen mit der Ortsgemeinde herzustellen.

Beratung und Beschlussfassung zur Planung einer neuen Heizungsanlage der römischen Kelteranlage

Die defekte Heizungsanlage in der historischen römischen Kelteranlage ist bisher nicht instandgesetzt worden. Um eine Nutzung der Kelteranlage weiter zu gewährleisten muss die Heizungsanlage instandgesetzt werden. In der Diskussion im Rat wird sich für Instandsetzung der bestehenden Heizungsanlage ausgesprochen. Der Ortsgemeinderat spricht sich für eine Instandsetzung durch eine Flüssiggas-Brennwerttherme aus.

Die Ortsbürgermeisterin soll drei Angebote einholen.

Der Gemeinderat beschließt, die Instandsetzung der bestehenden Heizungsanlage mit Flüssigas Brennwerttherme.

Beratung und Beschlussfassung über den Neubau einer Kita für die Ortsgemeinden Zeltingen-Rachtig, Erden und Lösnich

Die Kinder der Ortsgemeinden Zeltingen-Rachtig, Erden und Lösnich besuchen derzeit die Kindertagesstätte „Rebengarten“ in Zeltingen-Rachtig. Aufgrund des neuen KiTa-Gesetzes, welches am 01.07.2021 in Kraft getreten ist, müssen Kindertagesstätten eine durchgängige sieben Stunden Betreuung gewährleisten. Damit verbunden, muss eine entsprechende Mittagsverpflegung bereitgestellt werden. Den Bedarf kann die Einrichtung „Rebengarten“ derzeit nicht decken. Schon jetzt fehlen Ganztagsplätze. Die bestehende Betriebserlaubnis wurde für 112 Plätze ausgestellt. Aktuell werden 80 Kinder durchgehend betreut und 32 Kinder mit einer Unterbrechung über die Mittagszeit, sie nehmen an der Mittagsverpflegung nicht teil. Die Zukunftsprognose zeigt, dass der Bedarf stetig wächst. Im Kita-Jahr 2024/2025 werden bis ca. 150 Plätze (davon 145 Ü2-Plätze und 5 U2-Plätze) benötigt, d.h. es müssen lt. Mitteilung des Kreisjugendamtes ca. 50 zusätzliche Plätze geschaffen werden.

In Zusammenarbeit mit den Vertretern der Ortsgemeinden, der Kita gGmbH, den Elternvertretern, verschiedenen Fachbehörden wie Verbandsgemeindeverwaltung, Kreisjugendamt, Landesjugendamt, Gesundheitsamt, Veterinäramt, Brandschutz und der Unfallkasse wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung erarbeitet.

Unter anderem wurden der Umbau der „alten Schule“ in Erden und des Pfarrhauses in Lösnich, die Aufstockung der vorhandenen Kita „Rebengarten“ in Zeltingen-Rachtig, eine Containerlösung, das Pfarrhaus in Wehlen und ein Kita-Neubau näher untersucht. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass sich langfristig am ehesten ein Kita-Neubau präferiert.

Vor Realisierung der Maßnahme muss der Gemeinderat darüber beraten und einen Grundsatzbeschluss fassen. Sollte der Gemeinderat das Vorhaben begrüßen, soll zur Projektbegleitung eine Planungsgruppe gebildet werden. Die Planungsgruppe schließt sich aus Vertretern der Ortsgemeinden Zeltingen-Rachtig, Erden und Lösnich, der Fachbehörden, des Kita-Trägers, Elternvertretern und eines Planungsbüros zusammen. Hierzu hat der Ortsgemeinderat zwei Vertreter für die Planungsgruppe bestimmen.

Zu der Planungsgruppe werden aus der Ortsgemeinde Erden noch keine Personen benannt. Eine Benennung soll später erfolgen.

Der Ortsgemeinderat Erden befürwortet die Maßnahme und fasst einen Grundsatzbeschluss für den Neubau einer Kita.

Beratung und Beschlussfassung über eine temporäre Lösung zur Bedarfsdeckung der Betreuungsplätze in der Kita „Rebengarten“ in Zeltingen-Rachtig

Die Kindertagesstätte „Rebengarten“ in Zeltingen-Rachtig, welche von Kindern aus den Ortsgemeinden Zeltingen-Rachtig, Erden und Lösnich besucht wird, kann den Bedarf an erforderlichen Betreuungsplätzen nicht mehr decken. Insbesondere kann nicht allen Kindern eine durchgängige sieben Stunden Betreuung angeboten werden. Prognosen zeigen, dass die Geburtenzahlen in den nächsten Jahren weiter steigen. Daher soll der Neubau einer Kita längerfristig als Lösung präferiert werden. Dennoch muss eine Übergangslösung gefunden werden, um die fehlenden Betreuungsplätze schnellstmöglich wiederherzustellen. Als Lösungsmöglichkeiten wurden der Umbau der „alten Schule“ in Erden und das Pfarrhaus in Lösnich, die Aufstockung der vorhandenen Kita „Rebengarten“ in Zeltingen-Rachtig, eine Containerlösung und das Pfarrhaus in Wehlen näher untersucht.

Das Architekturbüro Berdi aus Bernkastel-Kues war hierbei beratend tätig.

Die Vorplanung ergab Folgendes:

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Eine Genehmigung für eine Containerlösung kann aus brandschutztechnischer und energetischer Sicht nur befristet ausgestellt werden.

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Bei Aufstockung der vorhandenen Kita würde zu viel Spielfläche in der Außenanlage wegfallen. Außerdem würde die vorhandene Küche an ihre Kapazitätsgrenze stoßen.

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Ein Umbau der „alten Schule“ in Erden oder des Pfarrhauses in Lösnich würde laut ersten Kostenschätzungen ca. 50.000 € - 100.000 € kosten.

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Für das „alte Pfarrhaus“ in Wehlen würde eine monatliche Miete in Höhe von 1.500 € zzgl. 300 € Nebenkosten anfallen. Derzeit sind die Kinder des Kindergartens St. Michael aus Bernkastel-Kues in dem „alten Pfarrhaus“ übergangsweise während der Bauphase untergebracht. Laut Bauzeitenplan ist mit Abschluss der Maßnahme bis Sommer/Herbst 2023 zu rechnen. Danach stehe das Objekt wieder leer.

Da der Kosten- und Zeitrahmen, aufgrund der aktuellen Marktsituation, für einen Umbau der beiden Liegenschaften nicht abschließend zu ermitteln ist, wurde das „alte Pfarrhaus“ in Wehlen als temporäre Lösung favorisiert.

Der Ortsgemeinderat Erden spricht sich für die Anmietung der Liegenschaft „altes Pfarrhaus“ in Wehlen als temporäre Lösung zur Bedarfsdeckung der Betreuungsplätze aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, mit der Stadtgemeinde Bernkastel-Kues sowie dem katholischen Träger und gleichzeitig Eigentümer des Objekts in Verhandlungen zu treten.

Informationen und Mitteilungen

Die Arbeiten an den Glasfaserleitungen werden z.Zt. von zwei unterschiedlichen Baukolonnen ausgeführt, die eigene Zuständigkeitsbereiche haben. Grundsätzlich hat der Bauleiter noch einmal betont, dass die Aufbrüche in den Straßen zunächst nur provisorisch geschlossen werden; eine Wiederherstellung der Straßendecke usw. erfolgt im Ganzen nach Abschluss der vollständigen Arbeiten.

Durch die Einnahmen der Jagdgenossenschaft zahlt die VG insgesamt 12.750 Euro an die Ortsgemeinde aus. Die Gelder sollen im Wesentlichen der Erhaltung der Wald- und Wirtschaftswegen dienen.

Bei der Ortsbürgermeisterin sind in den vergangenen Monaten wiederholt Anfragen zur Reservierung von Urnengräbern eingegangen. Die Friedhofssatzung sieht hierzu keine Regelung vor.

Die Rückmeldung zu den Starkregenschutzwällen ist gering. Die Ortsgemeinde möchte zur Prüfung der Maßnahmen zu eigenem Schutz hinweisen und empfiehlt, bei Bedarf Kontakt mit der Ortsbürgermeisterin aufzunehmen.

Der Pächter des Campingplatzes plant, die manuelle Zufahrtsschranke auf eine kartengestützte Elektronik umzustellen. Anlieger werden bei der Änderung mit entsprechenden Zufahrtskarten ausgestattet.

Der erste Gedankenaustausch zu dem Projekt „wir in Erden - füreinander-miteinander - brachte eine ganze Reihe von Ideen und bestehenden Aktivitäten zutage.

Eine Anfrage der Verbandsgemeinde zu den angemeldeten Gästebetten kann nicht durch die Ortbürgermeisterin überprüft werden. Da die touristischen Ausgaben durch diesen Beitrag finanziert werden und um die Gleichbehandlung der steuerzahlenden Betriebe zu gewährleisten, wird um Richtigkeit bei der Meldung der Daten gebeten.

Wirtschaftswege müssen nach dem Abschluss von Arbeiten durch den Verursacher gereinigt werden, nicht jedem Winzer/Landwirt scheint diese Verpflichtung wichtig zu sein. Um Rücksichtnahme wird gebeten.