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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Burgen

Offenlage 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2025

Ortsgemeinde Burgen

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. I GemO

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab Montag, dem 04.08.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 209, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. I GemO

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Burgen haben die Möglichkeit, innerhalb der 14-tägigen Auslagefrist nach dieser Bekanntmachung ab dem 04.08.2025 bis einschließlich 18.08.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Der Ortsgemeinderat Burgen wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die, innerhalb dieser Frist, eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bernkastel-Kues, 24.07.2025
Leo Wächter

Bürgermeister