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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung VG

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für das Jahr 2025 vom 25. Juni 2025

Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues erforderlich ist, wird von bisher 3.043.900,00 € um 823.300,00 € erhöht und auf neu 3.870.700,00 € festgesetzt.

§ 3

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beläuft sich voraussichtlich auf

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beläuft sich voraussichtlich auf

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beläuft sich voraussichtlich auf

§ 4

Stellenplan

Der Stellenplan wird gegenüber dem vom Verbandsgemeinderat am 19. Dezember 2024 beschlossenen Stellenplan nicht geändert.

Bernkastel-Kues, den 25. Juni 2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues
(DS)
Leo Wächter
Bürgermeister

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 3. Juli 2025, Az: 10-11821, zur vorstehenden Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung folgende Genehmigungen erteilt:

I.

Der unter § 2 Satz 1 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von bis zu 3.870.700 € wird genehmigt. Diese Genehmigung ersetzt diejenige für das Haushaltsjahr 2025 aus der Haushaltsverfügung vom 06.02.2025 zum Haushalt 2025.

II.

Im Übrigen gilt die Verfügung vom 06.02.2025 zum Haushalt 2025 unverändert fort.

Abschließend wurde im Sinne von § 97 Abs. 2 GemO mitgeteilt, dass soweit vorstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, gegen die Festsetzungen in der I. Nachtragshaushaltssatzung und die Ansätze des dazu gehörenden I. Nachtragshaushaltsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für das Haushaltsjahr 2025 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 04. August 2025 bis Montag, 18. August 2025 zu den Geschäftszeiten im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung, Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 201 öffentlich aus.

Bernkastel-Kues, den 24. Juli 2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues
(DS)
Leo Wächter
Bürgermeister

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2. geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung
Bernkastel-Kues