Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister verpflichtete die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Er überreichte den gewählten kommunalen Vertretern ein Kommunalbrevier für die künftige Arbeit im Gemeinderat mit dem gleichzeitigen Wunsch auf eine gute Zusammenarbeit.
Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters sowie Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt (§ 53 Abs.2, § 40 und § 54 Abs. 2 GemO
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister teilte mit, dass bei der Kommunalwahl 2024 für die Wahl zum Ortsbürgermeister kein Wahlvorschlag eingereicht wurde und somit der Ortsbürgermeister durch den Gemeinderat zu wählen ist (§ 53 Abs. 2 GemO in Verbindung mit § 40 GemO).
Für die Wahl zum Ortsbürgermeister wurden nach Aufruf des Vorsitzenden folgende Personen vorgeschlagen:
Dr. Friedhelm Leimbrock
Da der geschäftsführende Ortsbürgermeister vorgeschlagen wurde übernahm der geschäftsführende I. Beigeordnete Günther Fehres den Vorsitz.
Der Vorsitzende Günter Fehres stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Dr. Friedhelm Leimbrock zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel gewählt ist.
Auf Befragen durch den Vorsitzenden nahm Herr Dr. Friedhelm Leimbrock die Wahl an und bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.
Hiernach nahm der geschäftsführende I. Beigeordnete die Ernennung des gewählten Ortsbürgermeisters vor und händigte ihm die Ernennungsurkunde aus. Aufgrund der Wiederwahl konnte die Vereidigung entfallen.
Wahl der Beigeordneten sowie Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Ortsbürgermeister Dr. Friedhelm Leimbrock wies einleitend darauf hin, dass gemäß der aktuellen Hauptsatzung der Ortsgemeinde Müheim an der Mosel bis zu 3 Beigeordnete gewählt werden können. Er verwies auf die geltenden Wahlvorschriften.
a) Wahl des Ersten Beigeordneten
Für die Wahl zum/zur Ersten Beigeordneten wurde nach Aufruf der Vorsitzenden
Stefan Schmitt
vorgeschlagen. Weitere Vorschläge erfolgten nicht.
Die Vorsitzende stellte, nach dem Wahlgang, unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Stefan Schmitt zum Ersten Beigeordneten gewählt ist.
Auf Befragen durch Ortsbürgermeister Dr. Friedhelm Leimbrock teilte Herr Stefan Schmitt mit, dass er die Wahl zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel annehme.
Sodann ernannte der Ortsbürgermeister Herrn Stefan Schmitt zum I. Beigeordneten und führte ihn ins Amt ein. Ferner erfolgten die Vereidigung sowie die Amtseinführung.
Im Anschluss teilte Stefan Schmitt mit, dass er sein Ratsmandat niederlegt und übergab die schriftliche Erklärung hierzu dem Ortsbürgermeister.
b) Wahl eines weiteren ehrenamtlichen Beigeordneten (2. Beigeordnete)
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass auch für die Wahl der weiteren Beigeordneten die entsprechenden Wahlvorschriften wie bei der Wahl zum Ersten Beigeordneten gelten.
Für die Wahl zur/zum 2. Beigeordneten wurde nach Aufruf des Vorsitzenden
Ronja Ossowski
vorgeschlagen.
Der Vorsitzende stellte, nach dem Wahlgang, unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Frau Ronja Ossowski zur Beigeordneten gewählt sei.
Dieses Wahlergebnis wurde vom Vorsitzenden dem Rat verkündigt.
Auf Befragen durch Ortsbürgermeister Dr. Friedhelm Leimbrock teilte Frau Ronja Ossowski mit, dass sie die Wahl zur Beigeordneten der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel annehme.
Sodann ernannte der Ortsbürgermeister Frau Ronja Ossowski zur Beigeordneten und überreichte die Ernennungsurkunde. Ferner erfolgten die Vereidigung sowie die Amtseinführung.
c) Wahl eines weiteren ehrenamtlichen Beigeordneten (3. Beigeordnete)
Für die Wahl zur/zum 3. Beigeordneten wurde nach Aufruf des Vorsitzenden
Frank Luxemburger
vorgeschlagen.
Der Vorsitzende stellte, nach dem Wahlgang, unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Frank Luxemburger zum Beigeordneten gewählt sei.
Dieses Wahlergebnis wurde vom Vorsitzenden dem Rat verkündigt.
Auf Befragen durch Ortsbürgermeister Dr. Friedhelm Leimbrock teilte Herr Frank Luxemburger mit, dass er die Wahl zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel annehme.
Sodann ernannte der Ortsbürgermeister Herrn Frank Luxemburger zum Beigeordneten und führte ihn ins Amt ein. Ferner erfolgten die Vereidigung sowie die Amtseinführung.
Im Anschluss teilte Frank Luxemburger mit, dass er sein Ratsmandat niederlegt und übergab die schriftliche Erklärung hierzu dem Ortsbürgermeister.
Ehrung langjähriger Ratsmitglieder
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Ortsbürgermeister Dr. Friedhelm Leimbrock dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, Herrn Leo Wächter das Wort, der die Ehrung langjähriger Ratsmitglieder vornahm.
Von Bürgermeister Leo Wächter wurden folgende Personen mit der Urkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für langjährige Mitgliedschaft im Ortsgemeinderat ausgezeichnet:
| 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit: | |
| - | Dr. Friedhelm Leimbrock |
| - | Frank Luxemburger |
| - | Frauke Orthmann |
| 25 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit: | |
| - | Dirk Auler |
| 29 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit: | |
| - | Eckhard Lamberty |
| 30 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit: | |
| - | Sigrid Falke |
| - | Wolfang Thiel |
| 35 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit: | |
| - | Gerlinde Bottler |
| - | Günther Fehres |
| 50 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit: | |
| - | Dr. Dirck Richter |
Ortsbürgermeister Dr. Friedhelm Leimbrock schloss sich namens der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel den Glückwünschen für die Geehrten an, bedankte sich für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit während der kommenden Legislaturperiode:
Bildung der Ausschüsse und Wahl der Ausschussmitglieder
Der Gemeinderat Mülheim an der Mosel bildet gemäß der Hauptsatzung folgende Ausschüsse:
| - | Rechnungsprüfungsausschuss |
| - | Fremdenverkehrsausschuss |
| - | Bauausschuss |
| - | Ausschuss für Jugend und Soziales |
Die Wahlen sind geheim durchzuführen, sofern der Gemeinderat nicht etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO). Der Gemeinderat kann beschließen, die Wahl per Akklamation (Wahlverfahren per Handzeichen) durchzuführen.
Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats dem Wahlvorschlag zustimmt. Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Mitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Ortsbürgermeister Dr. Friedhelm Leimbrock beantragte, per Akklamation über die gemeinsamen Wahlvorschläge für die nachfolgenden Ausschüsse abzustimmen.
Dem Antrag wurde einstimmig entsprochen.
Bei allen nachfolgenden Wahlen ruhte gemäß § 36 GemO das Stimmrecht des Vorsitzenden.
Aufgrund gemeinsamer Wahlvorschläge wurden folgende Mitglieder in die einzelnen Ausschüsse gewählt:
| 1. Rechnungsprüfungsausschuss | |
| Mitglieder | Stellvertreter |
| Constantin Richter | Marco Bottler |
| Ingmar Bartz | Dirk Auler |
| Eckhard Lamberty | Sigrid Falke |
| 2. Fremdenverkehrsausschuss | |
| Mitglieder | Stellvertreter |
| Sven Schiffmann | Constantin Richter |
| Andreas Bottler | Achim Rosch |
| Caroline Dahmen-Beer | Gabriele Boos |
| Rüdiger Pfalz | Manfred Knob |
| Rosi Meyer | Brigitte Schneider |
| Justus Bartz | Ingmar Bartz |
| Andrea Oeffling | Bianka Lutz |
| 3. Bauausschuss | |
| Mitglieder | Stellvertreter |
| Sven Schiffmann | Gerlinde Bottler |
| Achim Rosch | Jonas Bottler |
| Marco Bottler | Constantin Richter |
| Marco Felten | Justus Bartz |
| Wolfgang Thiel | Dirk Auler |
| Eckhard Lamberty | Sigrid Falke |
| Johannes Hain | Tanja Wittler |
| 4. Ausschuss für Jugend und Soziales | |
| Mitglieder | Stellvertreter |
| Jonas Bottler | Nicole Faust |
| Rosi Meyer | Mirjam Fehres |
| Anja Süs | Marie Fehres |
| Verena Bohn | Patricia Papzien |
Die v. g. gemeinsamen Wahlvorschläge wurden einstimmig angenommen.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu Befreiungsanträgen gemäß § 31 Absatz 2 BauGB zum Bauantrag für den Abriss einer Produktionshalle mit Büro und für den Neubau einer Produktionshalle mit Büro, Gemarkung Mülheim, Flur 24, Flurstück 51/9 im Baugebiet „Grafenhimmel II-GW“, Industriestraße
Der Ortsgemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen zu den vorliegenden Bauantrag in Verbindung mit der Zustimmung zur Erteilung der beantragten Befreiungen her.
| Anfragen und Mitteilungen | |
| - | Die Asphaltarbeiten der UGG wurden noch nicht abgenommen. Hier wird ein Termin stattfinden, an dem auch der Bauausschuss teilnehmen soll. Ortsbürgermeister Leimbrock wird über diesen Termin entsprechend informieren. |