Hiermit wird die Jagdgenossenschaft Kesten zur Versammlung am Dienstag, dem 06.09.2022, 19:00 Uhr, in das Gemeindehaus in 54518 Kesten eingeladen. Die ursprünglich geplante Versammlung für den 02.08.2022 ist mangels Beteiligung ausgefallen.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer nicht befriedeter Grundstücke in der Gemarkung Kesten. Eigentümerinnen und Eigentümer befriedeter Grundstücke (wie z.B. Gebäude, Hofräume, Hausgärten, Schaugehege, Sondergehege u. dergl.) sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Tagesordnung:
| 1. | Feststellung der anwesenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft und derjenigen, die einen Vertreter entsandt haben, sowie die Feststellung der Grundflächen, die vertreten werden |
| 2. | Beschlussfassung über die Jahresrechnungen sowie Entlastung des Vorstandes für die Jagdjahre 2020/2021 sowie 2021/2022 |
| 3. | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung der Jagdjahre 2020/2021 sowie 2021/2022 |
| 4. | Doppelhaushalt für die Jagdjahre 2022/2023 sowie 2023/2024 sowie Beratung und Beschlussfassung hierzu |
| 5. | Informationen des Jagdvorstandes gem. § 6 LJVO |
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft werden gebeten, beim Versammlungstermin ihre Eigentumsflächen nachzuweisen.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.