In der Sitzung vom 27. Juli 2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gornhausen folgenden, einstimmigen Beschluss gefasst:
„Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Gornhausen.“
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Gornhausen beschließt der Gemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019.
Die Schlussbilanz der Gemeinde Gornhausen zum 31.12.2019 liegt gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 19. August 2022 bis einschließlich 29. August 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 214, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.