Dem Gemeinderat der Gemeinde Gornhausen wurde in der Sitzung am 27. Juli 2022 vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss das Prüfungsergebnis zur Jahresrechnung 2019 bekanntgegeben.
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasste der Gemeinderat der Gemeinde Gornhausen folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat Gornhausen stimmt der Entlastung des damaligen Ortsbürgermeisters, des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten und damaligen Beigeordneten der Ortsgemeinde Gornhausen, ebenso des damaligen Bürgermeisters, der Beigeordneten und damaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, zur Jahresrechnung 2019 gemäß § 114 Abs 2, S. 2 GemO zu. In dieser Entlastungserteilung werden die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues mit einbezogen.“
Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht einschließlich des Prüfberichtes der Gemeinde Gornhausen zum 31.12.2019 liegt gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 19. August 2022 bis einschließlich 29. August 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 214, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.