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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes in der Ortsgemeinde Kesten

Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in öffentlicher Sitzung am 7. März 2023 die Aufstellung und den Entwurf der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Erweiterung Wohnmobilstellplatz“, Ortsgemeinde Kesten, beschlossen. Mit gleichem Datum wurde die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Planoffenlage im Zeitraum vom 28.04.2023 bis 30.05.2023 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls in diesem Zeitraum durchgeführt. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Bernkastel-Kues am 04.07.2023 wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange behandelt. Nach erfolgter Abwägung ergaben sich keine Planänderungen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurden beschlossen.

Anlass der Planung

Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ist das Plangebiet überwiegend als geplante Sonderbaufläche dargestellt.

Im Osten und Westen werden naturschutzfachliche Ausgleichsflächen durch das Plangebiet des Bebauungsplanes überlagert.

Der Flächennutzungsplan wird daher im Rahmen der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren § 8 Abs. 3 BauGB zur Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes in der Ortsgemeinde Kesten geändert.

Die Ausgleichsflächen werden jeweils nach Osten und Westen verschoben, die Sonderbaufläche wird als Bestand dargestellt. Mit dem Bau einer neuen Hochwasserschutzanlage für die Ortsgemeinde Kesten entstand außerdem ein Wirtschaftsweg im Norden der westlichen Ausgleichsfläche. Dieser wird der angrenzenden Grünfläche zugeschlagen.

Umfang des Plangebiets

Das Plangebiet / der Geltungsbereich liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich am sündöstlichen Rand der Ortslage Kesten, zwischen der Kreisstraße K 134 und der Hochwasserschutzanlage im Norden und der Mosel bzw. dem Uferstreifen der Mosel im Süden. Östlich des Geltungsbereiches erschließen sich landwirtschaftliche Flächen und westlich eine Parkanlage.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,8 ha und beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Kesten: Flur 9, Flurstück 66/2 (tlw.), Flur 10, Flurstücke Nr. 264/2 (tlw.), 266, 267 und 268, Flur 16, Flurstücke Nr. 1 und 5 (tlw.).

Die Geltungsbereiche der Einzelfortschreibung sind auf der nachfolgenden Karte ersichtlich:

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

In der öffentlichen Verbandsgemeinderatssitzung am 04.07.2023 hat der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Absatz 7 BauGB durchgeführt. Der Planentwurf für die 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes in der Ortsgemeinde Kesten wurde gebilligt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Am Entwurf der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes haben sich nach Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens keine Änderungen ergeben.

Der Entwurf „3. Teilfortschreibung in der Ortsgemeinde Kesten – Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes –„ besteht aus:

1.

Planurkunde mit der zeichnerischen Darstellung der Änderungsbereiche und

2.

Begründung mit Umweltbericht.

Teil 1 - Städtebau -

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Anlass und Ziel der Planung

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Verfahren

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Lage und räumlicher Geltungsbereich

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Planungsgrundlagen

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Plankonzeption

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Erschließung

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Auswirkungen auf den Verkehr

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Auswirkungen der Planung / Abwägung wesentlicher Umweltbelange

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Auswirkungen auf den Hochwasserschutz

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Auswirkungen auf die Landwirtschaft

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Auswirkungen auf Kultur – und Sachgüter

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Immissionsbelastungen

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Ver- und Entsorgung

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Alternative Planungsmöglichkeiten

Teil 2 - Umweltbericht -

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Bestand Biotoptypen (Bitopkartierung 2022)

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Umweltziele

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Bewertung der Umwltschutzgüter

*Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit

*Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

*Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft

*Schutzgut Landschaftsbild / Erholung

*Schutzgut Kultur- und Sachgüter

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Entwicklungs- und Kompensationskonzept

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Gesamteinschätzung Umwelt

*Für das Plangebiet ergeben sich insgesamt eher geringe Konflickte, es wurde jedoch vor der Errichtung des Wohnmobilstellplatzes bisher unversiegelte Fläche und teilweise auch landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen. Als Ausgleich wurde der ehem. Sportplatz entsiegelt, wurden zahlreiche Bäume im Plangebiet gepflanzt und wird nordöstlich eine Streuobstwiese angelegt.

Im Zuge der frühzeitgen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen eingegangen:

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Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 04.05.2023

Im weiteren Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist eine Ersatzfläche für die im Nordosten überplante Kompensationsfläche zu finden. Die Kompensation wurde bisher nicht umgesetzt, jedoch ist der Status, den die Fläche seit der Ausweisung haben sollte, in die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung miteinzubeziehen.

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Struktur – und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier vom 20.04.2023

Die Bauleitplanung befindet sich innerhalb des durch Rechtsverordnung festgestellten Überschwemmungsgebietes der Mosel. Die Fläche unterfällt dem grundsätzlichen Verbot von Bauleitplanungen in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die das Errichten baulicher Anlagen planersich zulassen. Freiflächenplanungen – wie hier vorliegend – die weder Einfluss auf das Hochwassergeschehen ausüben noch das Entstehen neuer Schadenspotentiale beinhalten, sind von dem Verbot nicht erfasst. Insofern ist die vorliegende Bauleitplanung zulässig. Allerdings gelten die Schutzvorschriften des § 78 a WHG.

Die der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates am 04.07.2023 zugrunde liegenden Abwägungstabelle mit den Eingaben im frühzeitigen Beteiligungsverfahren wird mit ausgelegt und kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues eingesehen werden.

Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zur 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit

von Freitag, dem 25.08.2023

bis einschließlich Montag, dem 25.09.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel- Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 116, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: >Verwaltung und BürgerdiensteAmtliche BekanntmachungenÖffentlichkeits- und Trägerbeteiligunghttps://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der oben genannten Stelle vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) eingereicht oder per E-Mail an j.klar@bernkastel-kues.de gerichtet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Ebenfalls wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland – Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Es gelten die Überleitungsvorschriften nach § 233 BauGB.

Bernkastel-Kues, den 02.08.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
Dienstsiegel
gez. Leo Wächter, Bürgermeister