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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 33/2024
Gemeindenachrichten
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Aus der konstituierenden Sitzung vom 08.07.2024

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister verpflichtete die Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Longkamp durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO.

Hierbei wies er die Ratsmitglieder insbesondere auf die §§ 20 und 21 GemO (Schweigepflicht der Ratsmitglieder und Treuepflicht gegenüber der Gemeinde) sowie auf den § 30 Abs. 1 GemO (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) hin.

Ernennung des Ortsbürgermeisters

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm der geschäftsführende Erste Beigeordnete Joachim Reichert. Er ernannte den erneut zum Ortsbürgermeister gewählten Horst Gorges und überreichte die Ernennungsurkunde. Da es sich um eine Wiederwahl gehandelt hat, konnten die Vereidigung als auch die Einführung in das Amt entfallen.

Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Ortsbürgermeister Horst Gorges wies einleitend darauf hin, dass gemäß der aktuellen Hauptsatzung der Ortsgemeinde Longkamp bis zu 3 Beigeordnete gewählt werden können. Er verwies auf die maßgeblichen Wahlvorschriften.

a) Wahl des Ersten Beigeordneten

Für die Wahl zur/zum Ersten Beigeordneten wurden nach Aufruf des Vorsitzenden folgende Personen vorgeschlagen:

Joachim Reichert

Weitere Vorschläge erfolgten nicht.

Ortsbürgermeister Horst Gorges stellte als Vorsitzender und Wahlleiter unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Joachim Reichert zum Ersten Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Longkamp gewählt worden ist.

Auf Befragen durch den Vorsitzenden nahm Herr Reichert die Wahl an und bedankte sich für das ihm entgegen gebrachte Vertrauen.

Hiernach vollzog Ortsbürgermeister Horst Gorges die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des gewählten 1. Ortsbeigeordneten Joachim Reichert und händigte ihm anschließend die Ernennungsurkunde aus.

b) Wahl eines Beigeordneten (2. Beigeordneter)

Sodann bat der Vorsitzende um Abgabe entsprechender Wahlvorschläge für die Wahl der/des Zweiten Beigeordneten.

Vorgeschlagen wurde das Ratsmitglied

Harald Kolz

Weitere Vorschläge erfolgten nicht.

Ortsbürgermeister Horst Gorges stellte als Vorsitzender und Wahlleiter unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Harald Kolz zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Longkamp gewählt worden ist.

Auf Befragen durch den Vorsitzenden nahm Herr Harald Kolz die Wahl an und bedankte sich für das ihm entgegen gebrachte Vertrauen.

Hiernach nahm Ortsbürgermeister Horst Gorges die Ernennung des neu gewählten Ortsbeigeordneten Harald Kolz vor, händigte ihm die Ernennungsurkunde aus, vereidigte ihn und führte ihn in sein Amt ein.

Bei der Wahl der Beigeordneten ruhte das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters entsprechend den Bestimmungen des § 36 Abs. 3 GemO.

Ehrung langjähriger Ratsmitglieder

Zu diesem Tageordnungspunkt übergab Ortsbürgermeister Gorges das Wort an den Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herrn Leo Wächter.

Herr Wächter ehrte im Namen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Ratsmitglied Klaus Wilbert für seine 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat der Ortsgemeinde Longkamp. Hierbei verlas und überreichte Herr Wächter die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes.