In der Sitzung vom 27. Juni 2022 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lösnich folgenden, einstimmigen Beschluss gefasst:
„Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Lösnich.“
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Lösnich beschließt der Gemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019.
Die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Lösnich zum 31.12.2019 liegt gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 26. August 2022 bis einschließlich 05. September 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 214, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.