Dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Kesten wurde in der Sitzung am 02. August 2022 vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss das Prüfungsergebnis zur Jahresrechnung 2019 bekanntgegeben.
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fasste der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kesten folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat Kesten stimmt der Entlastung des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten der Ortsgemeinde Kesten, ebenso dem damaligen Bürgermeisters, der Beigeordneten und damaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, zur Jahresrechnung 2019 gemäß § 114 Abs. 2 S. 2 GemO zu. In dieser Entlastungserteilung werden die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues mit einbezogen.“
Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht einschließlich des Prüfberichtes der Ortsgemeinde Kesten zum 31.12.2019 liegt gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit vom 26. August 2022 bis einschließlich 05. September 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 214, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.