Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlos-
sen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetz auf |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.181.150,00 € | 0,00 € | 2.181.150,00 € |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.107.080,00 € | 11.100,00 € | 2.118.180,00 € |
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| der Jahresüberschuss | 74.070,00 € | -11.100,00 € | 62.970,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.975.850,00 € | 0,00 € | 1.975.850,00 € |
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| die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.765.500,00 € | 11.100,00 € | 1.776.600,00 € |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 210.350,00 € | -11.100,00 € | 199.250,00 € |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 950.000,00 € | 30.000,00 € | 980.000,00 € |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.692.000,00 € | 70.000,00 € | 1.762.000,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -742.000,00 € | -40.000,00 € | -782.000,00 € |
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| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 531.650,00 € | 51.100,00 € | 582.750,00 € |
Der beigefügte Stellenplan wurde vom Gemeinderat am 27. Juli 2023 beschlossen.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beläuft sich auf — 4.268.561,01 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beläuft sich auf — 4.277.831,01 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beläuft sich auf — 4.340.801,01 €
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung ist
gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit E-Mail vom 31.07.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 25. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023 im Dienstgebäude der
Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, Zimmer Nr. 210, zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2. geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.