Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zeltingen – Rachtig hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland – Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. 1995, S. 175) in der zurzeit gültigen Fassung folgende Satzungsänderung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Der Abs. 2 im § 1 wird komplett gestrichen und entfällt.
Der § 8 „Gebührenberechnung“ wird wie folgt geändert:
1. § 8 Abs. 1
| Punkt 5 Reinigungskosten | |
| Pro Saal (incl. Toilettenanlage) = | 65,00 € |
| Punkt 7 (Neu) | |
| Hausmeisterstunden = | 35,00 € |
Punkt 8 (vormals Pkt. 7)
Für einheimische Vereine gelten folgende Regelungen
Nutzung „Weinforum“ als Proberaum pro Tag 20,00 € als Energie- und Nebenkosten
2. § 8 Abs. 3, Satz 2
Die Vereinbarung erfolgt durch den Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit den Beigeordneten und der jeweiligen Nutzergruppe.
3. § 8 Abs. 4 (Neu)
Für alle Benutzungen; außer anlässlich von Beerdigungskaffees, ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € zu hinterlegen / zu stellen.
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Hinweis
Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahren – oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dies Verletzung geltend machen.