Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zeltingen - Rachtig hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. 1995, S. 175) in der zurzeit gültigen Fassung folgende Satzungsänderung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Der Abs. 2 im § 1 wird komplett gestrichen und entfällt.
Der § 8 „Gebührenberechnung“ wird wie folgt geändert:
| Abgabe von Bauschutt pro m³ | = | 40,00 € |
| Abgabe von Restmüll pro m³ | = | 90,00 € |
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Hinweis
Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahren - oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dies Verletzung geltend machen.