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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung vom 25.07.2023

zur 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Bauschutt- / Restmüllannahmestelle Zeltingen - Rachtig vom 25.04.2007

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zeltingen - Rachtig hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. 1995, S. 175) in der zurzeit gültigen Fassung folgende Satzungsänderung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Der Abs. 2 im § 1 wird komplett gestrichen und entfällt.

§ 2

Der § 8 „Gebührenberechnung“ wird wie folgt geändert:

Abgabe von Bauschutt pro m³

=

40,00 €

Abgabe von Restmüll pro m³

=

90,00 €

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Zeltingen-Rachtig, den 25.07.2023
Dienstsiegel
gez. Bianca Waters, Ortsbürgermeisterin

Hinweis

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahren - oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dies Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues