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Mittelmosel-Nachrichten VG Bernkastel-Kues
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung vom 25.07.2023 zur 4. Änderung der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen und über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) für die Ortsgemeinde Zeltingen – Rachtig vom 25.04.2007

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zeltingen – Rachtig hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland – Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 41, 42 und 47 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBl. S. 413), § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der zurzeit gültigen Fassung sowie der §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 20.06.1995 (GVBl. 1995, S. 175) in der zurzeit gültigen Fassung folgende Satzungsänderung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Der Abs. 3 im § 5 wird komplett gestrichen und entfällt.

§ 2

Die Tarifanlage gem. § 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Lfd. Art der Sondernutzung

Gebühr

Nr.

in EUR

1

Automaten, Auslage- und Schaukästen, die mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind und mehr als 5 v.H. der Gehwegbreite in Anspruch nehmen bzw. mehr als 20 cm in den Gehweg hineinragen, für die gesamte beanspruchte Verkehrsfläche je angefangene qm und Jahr

50,00 €

2

Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden, für den Zeitraum vom 01.04. – 31.10. eines jeden Jahres, je angefangenem qm beanspruchter Verkehrsfläche

30,00 €

3

Werbeaufsteller aller Art je angefangener qm beanspruchter Verkehrsfläche für den Zeitraum 01.04. – 31.10. eines jeden Jahres

30,00 €

4

Werbeanlagen

a) permanente Werbeanlagen

je angefangenem Quadratmeter Ansichtsfläche jährlich

120,00 €

b) vorübergehende Werbeanlagen

1 Plakat täglich (max. DIN A 2)

0,20 €

Spannbänder täglich

1,00 €

Veranstaltungen der örtlichen Vereine

kostenfrei

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Zeltingen-Rachtig, den 25.07.2023
Dienstsiegel
gez. Bianca Waters, Ortsbürgermeisterin

Hinweis

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahren – oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dies Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues